Nicht rechtskräftig

Nach Millionen-Betrug: 4 Jahre Haft für Obfrau

Oberösterreich
17.07.2018 14:21

Schweren Betrug und Untreue wirft die Staatsanwältin der Obfrau eines Mühlviertler Sozialvereines vor. Die 40-Jährige Rollstuhlfahrerin soll seit 2011 die Konten des Vereins geplündert haben, um damit ihre Spielsucht zu finanzieren! Schaden: insgesamt mehr als zwei Millionen Euro. Das Urteil: vier Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

Selbst die Staatsanwältin meinte, dass es die Angeklagte aufgrund ihrer Behinderung sicher nicht leicht gehabt habe im Leben - umso schwerwiegender sei es, dass sie das Vertrauen der Menschen „schamlos ausgenutzt“ habe. Angeklagt waren eine Schadenssumme von 1,6 Millionen Euro zur Untreue und mehr als 750.000 Euro zum Faktum des schweren Betruges.

Sog der Spielsucht
Die 40-Jährige war zeichnungsberechtigte Obfrau zweier Sozialvereine. Etwa 2011 habe sie das erste Mal online-Wetten probiert - und kippte rasch in den Sog der Spielsucht. Kurz bevor die Misere aufflog, überwies sie beinahe täglich vierstellige Summen an diverse Wettanbieter. Um das alles zu finanzieren, „erleichterte“ sie die Sozialabteilung der OÖ Landesregierung um 766.000 Euro an zusätzlichen Förderungen. Bei ihrem eigenen Verein bediente sie sich im Laufe der Jahre mit insgesamt 1,65 Millionen Euro. Allerdings keinesfalls nur zum Spielen: drei Autos (alle behindertengerecht umgebaut), ein Dampfgarer, auch Möbel wurden so finanziert. Das Geld schob sie auf derart vielen Konten hin und her, dass offenbar sogar die Landesprüfer die Übersicht verloren.

Freund mitangeklagt
Mitangeklagt war in Linz auch der Lebensgefährte (44) , der ebenfalls im Verein arbeitete. Er konnte glaubhaft machen, nur aus Liebe zu seiner Freundin in den Fall verwickelt worden zu sein - und kam wegen Fälschung eines Beweismittels mit neun Monaten bedingt (rechtskräftig) davon.

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