Teilweise geständig

Raub & Körperverletzung: Burschen vor Gericht

Kärnten
17.07.2018 12:38

Vier junge Männer haben sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen einer Reihe von Verbrechen verantworten müssen: Schwere Körperverletzung, schweren Raub, gewerbsmäßigen Einbruch und einen Verstoß gegen das Waffengesetz wirft ihnen die Anklage vor. Die vorbestraften Burschen - einer von ihnen ist minderjährig - bekannten sich zu einem Teil der Vorwürfe schuldig.

Die Vorfälle, die den vier Angeklagten zur Last gelegt werden, hatten sich im Oktober 2017 ereignet. Etwa die Körperverletzung: Ein Mann, der einem der Burschen Geld schuldete, wurde in eine Wohnung gelockt, dort mit einem Messer bedroht, mit einem Gürtel geschlagen, getreten, verletzt, gequält und gedemütigt. Die Szenen wurden gefilmt und via Snapchat versendet. Dazu bekannten sich die Angeklagten schuldig. Allerdings wollte keiner von ihnen der Initiator dieser Tat gewesen sein, auch wollte keiner gewusst haben, wer die Idee dazu hatte. Ob der Mann, dem das Opfer Geld geschuldet habe, den Auftrag dazu gegeben habe und dieser auch der Anführer sei, fragte der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Michael Schofnegger, einen der Angeklagten. „Nein“, antwortete dieser. „Haben Sie Angst gehabt vor ihm?“, wollte der Richter weiters wissen. Auch das verneinte der Bursche.

Eine weitere Tat, den Raub, gaben die Angeklagten nicht zu. Laut Staatsanwältin Doris Kügler sollen sie in die Wohnung eines Mannes in Klagenfurt eingedrungen sein, um ihm Ecstasy abzunehmen. Sie sollen die Wohnung durchsucht, andere Tabletten, einen Fernsehapparat, drei Handys und 90 Euro Bargeld mitgenommen und zuvor den Mann mit einem Messer bedroht, geschlagen und verletzt haben. Darüber hinaus sollen sie unter anderem in ein Kaffeehaus, eine Tankstelle und eine Tierhandlung eingebrochen sein. Zu diesen Vorwürfen zeigten sich die Angeklagten wiederum geständig.

Der junge Mann, der der Anführer gewesen sein soll und wegen schwerer Raubüberfälle in Wien bereits vorbestraft ist, stellte sich in der Einvernahme keineswegs als Hauptverantwortlicher hin. Die Einbrüche seien nicht seine Idee gewesen, meinte er. In der Zeit, als der Raub passierte, sei er bei seiner Freundin gewesen. Und die Initiative zur via Snapchat verschickten Körperverletzung sei ebenfalls nicht von ihm ausgegangen und tue ihm leid, meinte er. „Mir ist unangenehm, darüber zu reden“, sagt er nur, als Richter und Staatsanwältin die Wahrheit über die Vorgänge wissen wollten. Der Misshandelte habe ihm Geld geschuldet.

Bei der Einvernahme des minderjährigen Angeklagten wurde auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Hauptverhandlung wurde mit Zeugeneinvernahmen fortgesetzt.

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