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Bundesländer > Wien
17.07.2018 11:29

Ist das angemessen?

Nur 500 Euro für Fehldiagnose bei Kind „erkämpft“

  • Sigrid Pilz, Leiterin der Patientenanwaltschaft
    Sigrid Pilz, Leiterin der Patientenanwaltschaft
    (Bild: Andi Schiel, APA/ROLAND SCHLAGER, krone.at-Grafik)

Sind 500 Euro Schmerzensgeld für eine ärztliche Fehldiagnose angemessen? Im Fall eines erst 14 Monate alten Mädchens, das durch einen nicht erkannten Schienbeinbruch unnötig leiden musste, anscheinend schon. So riet die Wiener Patientenanwaltschaft der betroffenen Familie, das dreistellige Angebot sofort anzunehmen und von einer Klage gegen das AKH abzusehen.

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Wie die „Presse“ berichtet, hatte sich das Mädchen Mitte Mai auf einer Rutsche das Bein verdreht. Die Eltern brachten ihr Kind daraufhin umgehend ins Wiener AKH. Dort diagnostizierte der diensthabende Arzt eine Prellung an der Hüfte, das Bein untersuchte er erst gar nicht, von einem Röntgen sah er ab.

Die Familie wurde nach Hause geschickt, da die Kleine jedoch unter unerträglichen Schmerzen litt, brachten die besorgten Eltern ihre Tochter am nächsten Morgen ins SMZ Ost. Dort die Schockdiagnose: Schienbeinbruch.

Erstes Angebot von AKH-Versicherung angenommen
Die Mutter des Mädchens wandte sich daraufhin an die Wiener Patientenanwaltschaft. Von Anfang an wurde der Familie von einem Rechtsstreit gegen das Krankenhaus abgeraten. Mehr noch: Den Betroffenen wurde sogar nahegelegt, das erste Angebot von 500 Euro anzunehmen.

  • (Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Doch sind 500 Euro für eine eindeutige Fehldiagnose, durch die ein kleines Mädchen starke Schmerzen erleiden musste, wirklich angemessen?

Interessenskonflikt oder doch unabhängig?
Schon in der Vergangenheit wurden immer wieder Vorwürfe laut, dass die Patientenanwaltschaft Interessen der Patienten im Streit mit öffentlichen Spitälern nur halbherzig vertrete. Sigrid Pilz, Leiterin der Wiener Patientenanwaltschaft (WPPA), weist dies naturgemäß entschieden zurück.

  • (Bild: APA/Helmut Fohringer)

Im Tätigkeitsbericht der Einrichtung für das Jahr 2017 ist zu lesen: „Eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Tätigkeit der WPPA ist die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit dieser Einrichtung.“ Diese sei durch die landesverfassungsgesetzliche Bestimmung „ausdrücklich garantiert“ und ermögliche, „die Interessen von Patientinnen und Patienten ohne Einflussmöglichkeit von außen zu vertreten“.

Fakt ist aber auch: Die Bestellung der Leitung der Wiener Patientenanwaltschaft erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung durch die Landesregierung - Sigrid Pilz wurde also von der Stadt bestellt und wird von dieser bezahlt. Wie eine Sprecherin der WPPA gegenüber der „Presse“ betonte, sei deshalb aber „kein Interessenskonflikt zu erkennen“.

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