Justizwache-Beamte

Unmut über Ausweispflicht gegenüber Häftlingen

Tirol
17.07.2018 09:18

Eine Verordnung des Ministeriums auf Anraten der Volksanwaltschaft sorgt derzeit bei den Justizwache-Beamten für Ärger: Sie sollen sich künftig gegenüber Insassen ausweisen! Tiroler Gewerkschafter und Personalvertreter wehren sich gegen dieses Vorhaben, denn der Schutz der Bediensteten innerhalb der Haftanstalten sei so nicht mehr gegeben. Die Politik wird nun um Hilfe gebeten.

Den Dienstausweis herzuzeigen ist für die Justizwache-Beamten nichts Neues - jedoch nur bei einer Dienstverrichtung außerhalb der Haftanstalten. So steht es zumindest in der aktuell gültigen Verordnung. Doch diese Ausweispflicht soll in Zukunft auch auf den Innenbereich der Haftanstalten ausgeweitet werden - und das erhitzt die Gemüter. „Diese Diskussion gibt es schon länger. Zuerst waren Schilder mit Namen oder Dienstnummern angedacht, doch dagegen hat es massive Widerstände gegeben“, sagt Martin Johann Schöpf, Vorsitzender der Tiroler Justizwache-Gewerkschaft.

Daraufhin sei das Ministerium nun „geschickt“ vorgegangen, wie Schöpf verdeutlicht: „Im neuen Verordnungsentwurf ist die Regelung nicht explizit aufgeführt, somit haben wir sie übersehen. Es dreht sich alles vielmehr um die Einführung der Ausweispflicht der Generaldirektion mittels des Dienstabzeichens außerhalb der Anstalten. Aus diesem Grund haben wir im Dezember 2017 dem Entwurf im Zentralausschuss auch vorerst zugestimmt.“

„Kein korrektes Vorgehen“
Schöpf zieht daraus folgenden Schluss: „Über die Hintertür will man die verpflichtende Ausweisleistung gegenüber Inhaftierten einführen, das werden wir so aber nicht zulassen. Die Sicherheit unserer Beamten wird dadurch gefährdet. Wir werden unsere Zustimmung auf jeden Fall widerrufen.“

Verwunderung ist groß
„Das ist eine Gehässigkeit der Behörde gegenüber den Kollegen“, findet Gewerkschafter Oliver Wille klare Worte und ergänzt: „Innerhalb der Anstalten dürfen ohnehin nur Beamte arbeiten, die dazu auch berechtigt sind. Die Politik muss nun schnellstmöglich handeln.“ In dieselbe Kerbe schlägt Personalvertreter Mario Fauster: „Unter den Beamten fragt man sich, warum Illegale das Land ohne Ausweis betreten dürfen, wir aber den Straffälligen unter ihnen sehr wohl unsere Identität preisgeben müssen.“

„Eine Ausnahme ist vorgesehen“
Das Ministerium sagt zur Causa: „Die Pläne stimmen, auf der Vorderseite des Ausweises sind ein Foto und die Personalnummer zu sehen. Wenn aber der Zweck des Einschreitens gefährdet wäre, kann die Ausweisleistung unterbleiben.“ 

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