Buwog-Prozess-Analyse

Wirbel um Interview von Grünen-Politikerin Moser

Österreich
17.07.2018 06:00

Kurz vor dem 44. Verhandlungstag im Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und andere am Dienstag hat ein Polit-Interview große Aufregung ausgelöst. Die frühere Grünen-Abgeordnete Gabriela Moser bewertete darin Aussagen von Beschuldigten, denen sie nicht alles glaubt. Sie glaubt vor allem nicht Grassers Erklärungen zum sogenannten Schwiegermuttergeld.

Moser hatte mit einer Sachverhaltsdarstellung die Buwog-Ermittlungen ins Rollen gebracht und war später auch Mitglied von parlamentarischen U-Ausschüssen. Nun zog sie im APA-Interview nach einem guten halben Jahr des Korruptionsprozesses, der das Straflandesgericht in Wien noch länger beschäftigen wird, eine Zwischenbilanz.

Detailliert erörtert sie darin, was sie vom Geständnis des früheren Lobbyisten Peter Hochegger hält und wie sie die - leugnende - Aussage von Grasser-Intimus Walter Meischberger einschätzt. „Hocheggers Geständnis war für mich eine positive Überraschung“, sagt Moser. Den Vorwurf der Mitangeklagten, dass es ein „PR-Gag“ gewesen sei, kann sie nicht nachvollziehen. „Welchen Vorteil hätte Hochegger denn PR-mäßig davon?“ fragt sie. „Wenn es nicht die Wahrheit wäre, würde er sich ja unnötig selbst belasten.“ Einziger Vorteil Hocheggers durch das Geständnis wäre Strafmilderung.

Ortet bei Meischberger und Grasser Widersprüche
Die Angaben Meischbergers, er habe die entscheidende Information vom - mittlerweile verstorbenen - Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider erfahren, hält Moser nicht für glaubwürdig. Für sie sei die wahrscheinlichste Variante ist, dass Meischberger die Information aus erster Hand habe, so die ehemalige grüne Abgeordnete, die auch Vorsitzende des parlamentarischen U-Ausschusses zur Untersuchung des Korruptionsverdachts bei der Buwog-Privatisierung war.

Die Zahlungsflüsse auf Karl-Heinz Grassers Konto bei der Meinl Bank belasten nach Ansicht Mosers den Ex-Finanzminister: „Das ist schon eigenartig, dass Grasser immer dann anscheinend Rechnungen von (seiner Ehefrau, Anm.) Fiona zahlt - teilweise in fünfstelliger Höhe -, wenn in zeitlicher Nähe Bargeld aus Liechtenstein floss.“ Grassers Erklärung, dass ihm seine Gattin das für sie ausgelegte Geld immer bar zurückerstattet habe, kann Moser nicht nachvollziehen. „Sie müsste ja dann mit einer Aktentasche von Bargeld unterwegs gewesen sein“, meint Moser.

Anwalt sieht verbotene Einflussnahme
Für Grassers Anwalt Manfred Ainedter ist dies ein klarer Verstoß gegen den Paragrafen 23 des Mediengesetzes. Dieser lautet: Verbotene Einflussnahme auf ein Strafverfahren.

Kronen Zeitung/krone.at

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