Vorm Höchstgericht

Keine Gnade für drei Hühner im Wohngebiet

Oberösterreich
16.07.2018 16:30

Ein Rechtsstreit um drei (!) Hühner und einen 1,5 Quadratmeter großen Hühnerstall beschäftigte sogar den Verwaltungsgerichtshof. Der jetzt entschied: Das Federvieh und der Stall müssen weg aus der oberösterreichischen Wohnsiedlung.

Die drei Hendln dienten ausschließlich dem persönlichen Eierbedarf. Die Besitzerin wollte weder weitere Hühner züchten, noch die Eier zu gewerblichen Zwecken verkaufen. Zuerst lehnte die Gemeinde die Tierhaltung im Siedlungsgebiet ab _ mit Hinweis auf die Oberösterreichische Bauordnung. Dagegen legte die Tierfreundin Beschwerde ein _ mit der sich das Oberösterreichische Landesverwaltungsgericht beschäftigen musste. Auch die zweite Instanz lehnte die Hendl-Haltung ab.

Höchstgericht
Darauf zog die streitbare Hühner-Besitzerin bis vor das Höchstgericht - und blitzte auch dort ab. Die Haltung von Hühnern in einem Wohngebiet sei mit dem Oberösterreichischen Raumordnungsgesetz unvereinbar. Jetzt müssen die Tierchen endgültig weg.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele