Tiroler nur verwarnt

Polizisten als Schlümpfe bezeichnet: Keine Strafe

Web
16.07.2018 12:50

Ein Tiroler, der in einem Facebook-Posting Polizisten als „Schlümpfe“ bezeichnet hatte, kommt nun doch mit einer Verwarnung davon. Er hatte gegen die ursprünglich verhängten 160 Euro Geldstrafe oder sechs Tage und vier Stunden Ersatzarrest Einspruch erhoben und war damit erfolgreich.

Mit den Worten „Richtung Innsbruck stehen zwei Schlümpfe mit Laser“ hatte der Mann auf Facebook vor einer Radarfalle gewarnt. Wenige Stunden später warnte der Tiroler auf Facebook erneut vor einer Radarkontrolle und bezeichnete dabei die Polizisten wieder als „Schlümpfe“. Die Polizeibehörde wertete den Eintrag als „wiederholtes Diffamieren von zwei Polizeibeamten“. Deshalb wurden zwei Strafen jeweils in der Höhe von 80 Euro ausgestellt.

Von Geldstrafe abgesehen
Der Mann akzeptierte die Strafe jedoch nicht und legte Beschwerde ein. Denn die Bezeichnung Schlümpfe sei für ihn kein Schimpfwort, sondern vielmehr ein harmloser Scherz, weshalb er die Strafe von 160 Euro als zu hart empfinde, wie er erklärte. Das sah nun offenbar auch die Justiz ein: Das Verschulden sei „so gering, dass von der Verhängung einer Geldstrafe abgesehen werden konnte“, sagte Florian Greil, Chef des zuständigen Strafamtes, gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“.

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