Einreisebestimmungen

Mit dem Hund auf Urlaub: Das müssen Sie beachten

Reisen & Urlaub
16.07.2018 06:00

Wer nicht ohne seinen Hund verreisen will, muss sich je nach Reiseziel über die jeweiligen Einreisebestimmungen, nötigen Dokumente und Impfungen informieren. Wir gewähren Ihnen einen Überblick.

„Je nach Reiseland sind unterschiedliche Gesundheitsnachweise für das Tier erforderlich“, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. „Generell benötigen Hunde auf allen Auslandsreisen den EU-Heimtierausweis - auch in Nicht-EU-Länder. Dieser ist beim Tierarzt erhältlich und gilt als Bestätigung, dass das Tier gegen Tollwut geimpft und per Mikrochip gekennzeichnet ist.“

Welche zusätzlichen Vorschriften gelten:

  • Tollwut-Antikörpertest: Für Reisen nach Mazedonien, Montenegro, Serbien, in die Türkei und die Ukraine ist ein Bluttest auf die Proteine vor der Abreise verpflichtend. Ansonsten kann die Rückreise in die EU problematisch werden.
  • Bandwurm-Behandlung: Diese wird in Großbritannien, Irland, Malta, Finnland und Norwegen verlangt und muss “in der Regel ein bis fünf Tage vor der Einreise durchgeführt werden“, so die ÖAMTC-Expertin.
  • Gesundheitszeugnis: Auch, wenn man nur auf der Durchreise ist, muss in Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Russland und der Türkei das amtstierärztliches Dokument vorgelegt werden. Dieses darf nicht älter als zehn Tage sein. Eine Ausstellung in englischer Sprache - oder der jeweiligen Landessprache - ist empfehlenswert. Für Russland ist außerdem eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Für Listenhunde gelten noch strengere Vorschriften:

  • In Kroatien sind Hunde der Rasse Terrier (Typ Bull) und deren Mischlinge nur erlaubt, wenn der Besitzer über einen Zuchtnachweis verfügt. Der Hund muss dafür im Stammbuch des FCI (größter internationaler kynologischer Dachverband) eingetragen sein. Anderenfalls wird die Einreise in Kroatien nicht gestattet.
  • Für einen maximal vierwöchigen Aufenthalt mit einem gelisteten Hund in Deutschland gelten keine Einschränkungen. Ab einer längeren Aufenthaltsdauer ist die Einreise von Pitbull-Terriern, American Staffordshire-Terriern, Staffordshire-Bullterriern und Bullterriern sowie deren Kreuzungen untereinander allerdings verboten", sagt Kosnar.
  • Ungarn: Bullterrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullmastifs, Tosa-Inus, Argentinische Doggen, Bordeaux-Doggen, Fila Brasileiros, Pitbull-Terrier und Bandogs sowie deren Mischlinge dürfen nicht einreisen.
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