Fax an Amt kam zu spät

Bin Ladens Leibwächter wurde illegal abgeschoben

Ausland
13.07.2018 17:47

Der ehemalige Leibwächter des Terrorfürsten Osama bin Laden, der jahrelang in Deutschland lebte, ist am Freitag in seine Heimat Tunesien abgeschoben worden - entgegen einer Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts. Deutsche Medien mutmaßen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein entsprechendes Fax mit dem Beschluss übersehen haben könnte - oder es zu spät eingetroffen war.

In der Nacht auf Freitag wurde der Hassprediger Sami A. aus dem Abschiebegefängnis abgeholt, wo er die vergangenen 18 Tage verbracht hatte. Am frühen Morgen wurde der Salafist an Händen und Füßen gefesselt mit einer Chartermaschine außer Landes gebracht und in seine Heimat Tunesien überstellt, berichtete die „Bild“. Er wurde von vermummten Polizisten begleitet und dort den Behörden übergeben.

Gerichtsbeschluss kam per Fax
Doch wie nun enthüllt wurde, war diese Rückführung illegal: Des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte entschieden, dass eine Abschiebung nicht möglich sei, weil Sami A. in seiner Heimat „Folter und unmenschliche Behandlung“ drohe. „Der Beschluss wurde dem BAMF am Freitagmorgen um 8.27 Uhr zugefaxt“, klärte der Vorsitzende Richter des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, Wolfgang Thewes, gegenüber dem „Stern“ auf. Der Salafist war allerdings bereits eineinhalb Stunden zuvor, kurz vor 7 Uhr, abgeflogen.

„Wenn die Abschiebung noch nicht vollzogen wurde, muss er wieder nach Deutschland zurückgeführt werden“, so Thewes. Wenn Sami A. also noch nicht den tunesischen Behörden übergeben wurde und sich herausstellen sollte, dass die deutsche Behörde rechtzeitig von dem Beschluss gewusst hatte, müsste der Salafist wieder nach Deutschland gebracht hat. Wenn das nicht zuträfe, wisse der Richter allerdings selbst nicht, was rechtlich passieren muss: „Da bin ich momentan überfragt“, gab er gegenüber dem „Stern“ zu.

Samir A. kämpft mit Eilantrag für Rückkehrmöglichkeit
Wenige Stunden später ereilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Eilantrag des Abgeschobenen. Mit dem Antrag will Sami A. das Recht auf eine Rückkehr nach Deutschland erreichen. Eine Entscheidung über diesen neuen Antrag steht noch aus. 

Der Fall hatte in Deutschland für viel Aufsehen gesorgt. Der Umstand, dass der Salafist trotz der Einstufung der Behörden als „Gefährder“ lange Zeit nicht abgeschoben werden konnte, erhitzte die Gemüter. Außerdem kassierte Sami A. für sich, seine deutsche Ehefrau und seine Kinder jahrelang Sozialhilfe in der Höhe von mehr als 1000 Euro.

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