Milliardensubvention

Österreich mit Klage gegen Briten-AKW abgeblitzt

Österreich
12.07.2018 10:01

Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag die Klage Österreichs und Luxemburgs gegen das geplante britische Atomkraftwerk Hinkley Point C abgewiesen. Die beiden Staaten hatten geklagt, weil die britische Regierung den Bau des Atommeilers mit Steuergeldern von bis zu 108 Milliarden Euro finanzieren will. Die EU-Kommission hatte die britischen Staatsbeihilfen 2014 genehmigt.

Großbritannien wiederum garantierte den AKW-Betreibern für 35 Jahre einen hohen Einspeisetarif. Wenn der Marktpreis unter dem garantierten Tarif liegt, soll der Betreiber den Differenzbetrag vom Staat vergütet bekommen. Darüber hinaus sind eine staatliche Kreditgarantie und eine Kompensationszusage für eine Schließung der Anlage aus politischen Gründen vorgesehen. Dieses Subventionsmodell ist ein Präzedenzfall für weitere AKW-Neubauten in der EU. Die damalige rot-schwarze Regierung hatte im Juli 2015 eine Klage dagegen eingereicht. Luxemburg hatte sich später dieser Klage angeschlossen. Darin wurde gefordert, dass die Genehmigung der EU-Kommission für diese Beihilfen für nichtig erklärt werden muss.

Keine öffentliche Auftragsvergabe nötig
Der Europäische Gerichtshof stellte nun aber fest, dass das Ziel eines „gemeinsamen“ Interesses, das eine Beihilfe zur Förderung der Entwicklung eines gewissen Wirtschaftszweigs rechtfertige, nicht unbedingt im Interesse aller Mitgliedsstaaten oder der Mehrheit der Mitgliedsstaaten liegen müsse. Auch decke sich das Ziel der Förderung der Kernenergie mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Da es Großbritannien nur Zuschüsse gewährt habe, sei auch keine öffentliche Auftragsvergabe nötig, urteilte der EuGH.

Forderung nach Berufung gegen Atom-Fehlurteil
Atomkraftgegner appellierten noch am Donnerstag für eine Berufung. „Diese Fehlentscheidung können wir nicht hinnehmen. Ich unterstütze unsere Regierung, wenn sie gegen dieses Urteil in Berufung geht", polterte etwa Europaabgeordneter Lukas Mandl (ÖVP) in Einklang mit seinem Parteifreund, Niederösterreichs Umweltlandesrat Stefan Pernkopf.

Bedauern in Österreich über EuGH-Urteil
Auch aus dem Umweltministerium war am Donnerstag Bedauern zu vernehmen. Es sei „immer klar gewesen, dass Österreich vor Gericht in dieser Sache keinen leichten Stand haben wird“. Die Abweisung sei dennoch bedauerlich und „schwer nachvollziehbar“. Österreich sei nach wie vor der Ansicht, dass die Europäische Kommission hier nicht korrekt gehandelt habe, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in politischer Hinsicht. Es sei ein falsches Signal, wenn Subventionen für den Bau von Kernkraftwerken als unbedenklich eingestuft würden.

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