Prozess-Neuauflage

Ehefrau erstochen: Neun Jahre Haft wegen Totschlag

Vorarlberg
06.07.2018 13:45

Im Jänner 2017 erstach er im Streit seine Ehefrau - am Freitag wurde der 48-Jährige, in einer Neuauflage des Prozesses, am Landesgericht Feldkirch wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Im Oktober des Vorjahres war der Angeklagte wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Prozess musste allerdings wegen eines Formfehlers wiederholt und neu durchgeführt werden. Der Angeklagte hatte die tödlichen Messerstiche zwar gestanden, beteuerte jedoch bis zum Schluss, dass die Tat im Affekt geschehen sei. So sahen das schließlich auch die Geschworenen.

Zwischen den Eheleuten, die vier gemeinsame Kinder im Alter von zehn bis 23 Jahren haben, gab es seit Jahren immer wieder Auseinandersetzungen. Im Jänner 2017 eskalierte die Situation. Nach einem neuerlichen Streit und angeblichen Verspottungen - der Angeklagte stottert - durch seine Frau holte der Mann ein 27 Zentimeter langes Messer aus der Küche und stach im Schlafzimmer auf seine Frau ein. Das Opfer starb noch an Ort und Stelle.

„Grundsätzlich kein gefährlicher Mensch“
Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller hat der 48-jährige Österreicher mit türkischer Abstammung aufgrund seines Stotterns ein tiefes Minderwertigkeitsgefühl entwickelt. Die Vielzahl an Kränkungen habe letztlich zum Ausrasten geführt. Er sei „grundsätzlich kein gefährlicher Mensch“, erklärte der Psychiater. Im Oktober 2017 wurde der Angeklagte in seinem Prozess wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Wegen eines Formfehlers erstattete die Verteidigung jedoch Nichtigkeitsbeschwerde, der Oberste Gerichtshof gab dieser schließlich statt, weshalb es nun zur Neuauflage des Prozesses kam.

Die Geschworenen folgten am Freitag schlussendlich der Argumentation der Verteidigung, die erklärte, dass es sich bei der Tat um „Totschlag, wie er im Lehrbuch steht“, gehandelt habe. Sie sei nicht geplant gewesen. Die Alternativ-Entscheidung - dass es sich um Mord handelte - lehnten sechs der acht Geschworenen ab. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung gaben eine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig. Mit neun Jahren liegt das Strafausmaß am oberen Rand des möglichen Rahmens von zehn Jahren.

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