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Digital
05.07.2018 09:06

Bis zu ein Jahr Haft!

„Fake News“ sind in Frankreich bald strafbar

  • (Bild: AP, stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Die französische Nationalversammlung hat umstrittene Gesetzesvorschläge gegen „Fake News“ gebilligt. Die Regierungsmehrheit stimmte für die Pläne von Präsident Emmanuel Macron. Er will damit die Verbreitung von Gerüchten und Falschaussagen in Wahlkampfzeiten verhindern.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Parteien oder Kandidaten bis zu drei Monate vor einer landesweiten Wahl mit Hilfe eines Richters im Eilverfahren gegen öffentlich verbreitete Unwahrheiten vorgehen können. Den Urhebern droht bis zu ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Zudem sollen sich soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter zu größerer Transparenz verpflichten, wenn sie Inhalte gegen Bezahlung verbreiten.

Bis das Gesetz verabschiedet wird, sind noch mehrere Verfahrensschritte notwendig. Kulturministerin Francoise Nyssen betonte, die Vorlage trage dazu bei, die „Demokratie besser zu schützen“. Kritiker sehen dagegen einen Versuch Macrons, missliebige Informationen zu unterbinden. Sie warnen vor „Zensur“ und einem „Maulkorb“ für Medien und Bürger. Auch renommierte Medien wie die Zeitung „Le Monde“ warnen vor Missbrauch.

  • (Bild: APA/Helmut Fohringer)

Debatte über Fake-News-Definition
Besonders umstritten ist die Definition einer „Falschnachricht“. Laut dem Gesetzentwurf ist darunter „jede unzutreffende oder irreführende Behauptung oder Beschuldigung“ zu verstehen, die im Wahlkampf verbreitet wird.

Die Linkspartei La France Insoumise (Das unbeugsame Frankreich) wirft Macron vor, unliebsame russische Medien wie den Fernsehsender Russia Today oder das Nachrichtenportal Sputnik verbieten zu wollen, die auch in Deutschland tätig sind. Macron hatte russischen Medien im Präsidentschaftswahlkampf vorgeworfen, gezielt Spekulationen über ihn zu streuen, um wie in den USA Einfluss auf den Wahlkampf zu nehmen.

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