Ein Gericht in Neuseeland hat den Berufungsantrag des umstrittenen deutschen Internetunternehmers Kim Dotcom gegen seine Auslieferung an die USA abgewiesen. Eine Auslieferung an die USA sei rechtens, urteilte das Berufungsgericht im neuseeländischen Wellington.
Die von den USA vorgebrachten Beweise stützten den Vorwurf, wonach sich „die Berufungskläger vorsätzlich und in massivem Umfang zu kommerziellen Zwecken zu Urheberrechtsverletzungen verschworen und diese begangen haben“, hieß es in einer Erklärung des Gerichts.
Die US-Behörden werfen Dotcom massive Urheberrechtsverletzung, Betrug und Geldwäsche mit seinem 2012 geschlossenen Filehoster Megaupload vor. Er selbst weist alle Vorwürfe zurück und wirft den US-Behörden vor, im Namen der einflussreichen Hollywood-Filmindustrie einen Rachefeldzug gegen ihn zu führen.
Auf MegaUpload wurden Urheberrechte verletzt
Dotcom hatte Megaupload im Jahr 2005 gegründet. Es handelte sich um eine Website, auf der Internetnutzer Dateien kostenlos hoch- und herunterladen konnten. Das US-Justizministerium wirft ihm und den drei weiteren Betreibern vor, die Seite ausdrücklich als Tauschbörse für urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Fernsehprogramme und andere Dateien eingerichtet zu haben. Die US-Bundespolizei FBI stuft Dotcoms Aktivitäten als größten Fall von Urheberrechtsverletzung in der US-Geschichte ein.
Im Jänner 2012 schalteten die US-Behörden Megaupload ab, neuseeländische Polizisten durchsuchten auf US-Antrag Dotcoms Anwesen in Auckland und nahmen Dotcom fest. Seitdem wehrte er sich gegen seine Auslieferung.
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