Die Vorgeschichte: Nach Bruch eines Filterbehälters der Wasserstation trat Wasser in die Kellerräume des Einfamilienhauses ein. Im Keller befindet sich dort neben Tankraum und WC ein Wellnessbereich mit Sauna. In der Sauna hatten die Hausbesitzer auch einen 7.000-€-Nerz in einem Karton gelagert, der durch den Wassereintritt zerstört wurde.
Die Versicherung zahlte nicht. Argument: Der Nerzmantel hätte in einem Wohnraum gelagert werden müssen. Und eine Sauna im Keller sei kein Wohnraum.
Das Erstgericht schloss sich dieser Meinung an. Das Berufungsgericht hob das Urteil auf. Der Rechtsstreit ging bis zum Obersten Gerichtshof (OGH). "Diese Sauna und der Wellnessbereich im Keller unseres Einfamilienhauses dienen der Entspannung und sind mein eigentliches Wohnzimmer!", argumentierte die Hausbesitzerin, vertreten durch Rechtsanwältin Beate Köll-Kirchmeyr, im Prozess leidenschaftlich. Dem schlossen sich auch die Höchstrichter des OGH an.
von Hans Licha, Tiroler Krone
Symbolbild
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