Nun folgt das Urteil

Krenn-Prozess endet mit leisem „es tut mir leid“

Salzburg
19.06.2018 19:37

Der siebte und vorletzte Prozess-Tag im Mord-Fall um den vermögenden Salzburger Roland Krenn endete mit den Schlussworten des Erstangeklagten Richard H.: „Wir wollten nicht, dass er stirbt. Es tut mir leid.“ Davor redeten die Verteidiger auf die Geschworenen ein, die am Mittwoch die Schuld-Frage klären werden.

Zehn bis 20 Jahre bzw. lebenslange Haft drohen den Angeklagten Richard H. (25) sowie Robert S. (30) bei einem Schuldspruch wegen Mordes. Bei Anna M. (21) ist die Strafdrohung geringer, da sie zur Tatzeit 19 war - rechtlich daher als junge Erwachsene gilt.  Staatsanwältin Sabine Krünes hat bereits Montagnachmittag Schuldsprüche gefordert: Sie sprach von „zahlreichen belastenden Indizien“.

Zwei Verteidiger fordern Freispruch

Danach begannen die Schlussplädoyers der vier Anwälte, die bis Dienstagnachmittag andauerten. Redezeit: Jeweils etwa zwischen einer und zweieinhalb Stunden. Opfer-Anwalt Stefan Rieder hob dabei die Anklage-Vorwürfe hervor.  Für Franz Essl, Anwalt von H., war der Tod Krenns aber zu keiner Zeit geplant oder gewollt.  Den Wirten S. bezeichnete Essl als „Boss“, der den Plan kreierte und das Leichen-Versteck kannte, alles andere sei „lebensfremd“.   Und M. sei auch nicht „die Heilige, die sie vorspielt“.  Neuerlich kritisierte er die Neuro-Psychiaterin Adelheid Kastner. Sie hatte dem Flachgauer Musiker Psychopathie attestiert, deswegen muss H.  - neben einer Haftstrafe - auch die Einweisung in eine Anstalt befürchten. Davon solle das Schwurgericht Abstand nehmen, so Essl, der auch betonte: „Hätte mein Mandant nichts zur Polizei gesagt, würde er hier nicht sitzen.“ S.s Verteidiger Jörg Dostal schoss sich wie Kurt Jelinek (Anwalt von M.) auf H. ein: Der habe Mithäftlinge zur Falschaussage animiert, die Justizanstalt getäuscht und „die besten Kriminalisten Salzburgs hinters Licht geführt“, so Dostal, der laut fragte: „Wie oft darf man nachweislich lügen?“

Viele Fragen bleiben ein Rätsel

Die Staatsanwaltschaft weiche aus, befand Dostal. Zudem beruhe die Anklage nur auf H.s Angaben.   Deshalb fordere er einen Freispruch. So auch Jelinek für die Jüngste: „Ich bin überzeugt, dass Anna unschuldig ist.“ Sie habe kein Motiv, habe immer kooperiert. „Die Beweislage ist dünn“, verwies er auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Es gäbe keinen Zeugen und kein Gutachten, welches M. belaste. Überhaupt seien die Widersprüche, „ein Wahnsinn“ und viele Fragen nicht endgültig geklärt: „Wann starb Krenn? Wo und Wie?“

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