Bluttat auf Donauinsel

Freund erstochen: 5 Jahre Haft für Obdachlose

Österreich
18.06.2018 17:20

Weil sie im Juli des Vorjahres auf der Donauinsel ihren Freund (29) mit einer abgebrochenen Flasche erstochen hat, ist eine 39-Jährige am Montag am Wiener Landesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen verneinten den Mordvorwurf und sprachen die bis zuletzt leugnende Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die ausgebildete Sozialarbeiterin und Krankenschwester war ins Obdachlosenmilieu abgeglitten, nachdem sie sich zur Alkoholikerin entwickelt hatte. Im vergangenen Juli nächtigte sie gemeinsam mit ihrem aktuellen und ihrem früheren Partner - beide ohne Bleibe - auf der Donauinsel. Man trank untertags reichlich Wodka, Cointreau und Bier. Am Abend, nach Einbruch der Dunkelheit, legte sich die Angeklagte ihren Angaben zufolge mit ihrem 29-jährigen Freund schlafen. Mitten in der Nacht sei sie dann aufgewacht, weil dieser mit einer klaffenden Wunde auf sie gefallen sei. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Er verblutete.

Frau wollte Tat ihrem Ex-Freund in die Schuhe schieben
Der Sterbende hätte in ihren Armen wiederholt „Fritzl“ geflüstert, den Namen ihres eifersüchtigen Ex-Freunds: „Da war für mich klar, dass es nur der sein kann. Er war krankhaft eifersüchtig, und er hat es ein paar Mal angekündigt.“ Die Staatsanwaltschaft geht demgegenüber aufgrund der Beweislage davon aus, dass die 39-Jährige mit der abgebrochenen Flasche gegen den Partner vorgegangen war, nachdem es zwischen den beiden offenbar zu einem Streit gekommen war. Sie soll vor ihrer Festnahme die Bluttat zwei Bekannten gestanden haben.

„Haben Sie schon einmal geliebt?“
Obwohl die Beschuldigte ihren Ex-Freund als Täter angab, nahm dieser die 39-Jährige weiterhin in Schutz, was Richter Ulrich Nachtlberger durchaus verwunderte. „Haben Sie schon einmal geliebt?“, fragte der sichtlich von seinen Gefühlen übermannte Obdachlose daraufhin den Vorsitzenden des Schwurgerichts. „Das ist eine sehr persönliche Gegenfrage“, meinte Nachtlberger und blieb die Antwort schuldig.

Das tat auch der 35-Jährige, als er trotz zahlreicher Beteuerungen die Wahrheit zu sagen, nicht erklären konnte, warum sich seine Aussagen bei der Polizei immer mehr zugunsten der Angeklagten verändert hatten, bis er nun vor Gericht gar von Notwehr und einem Unfall sprach. Laut seinen ersten Angaben habe die 39-Jährige nach dem Saufgelage im Zuge eines Streits mit der abgebrochenen Bierflasche auf das Opfer eingestochen.

Nach der jüngsten Version sei der 29-Jährige der Angreifer gewesen, und die Beschuldigte hätte lediglich ihn und sich selbst verteidigt. Bei einem Gerangel wären alle drei gestürzt, wodurch der Tobende versehentlich ums Leben kam. Der Richter zeigte sich angesichts dieser Variante verwundert: „Wie Sie das schildern, ist das neu.“

Obwohl die Beschuldigte auch in ihrem Schlusswort bei ihrer leugnenden Verantwortung blieb - sie sitze nunmehr acht Monate unschuldig hinter Gittern und habe ihren Lebensgefährten „bedingungslos geliebt“ - nahm sie das Urteil nach kurzer Beratung mit ihrem Verteidiger an. Auch die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Mildernd hatte das Gericht den bisherigen ordentlichen Lebenswandel gewertet, erschwerend das Zusammentreffen zweier Verbrechen sowie die Verwendung einer Waffe. Bei einem Strafrahmen von ein bis 15 Jahren seien fünf angemessen.

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