Pkw-Lenker sauer:

Wenn das Pickerl fehlt, kommt jetzt die Polizei

Steiermark
18.06.2018 06:00

„Mangel mit Gefahr im Verzug“ - ein „Pickerl-Befund“, der Autolenker nervt. Was momentan bei vielen Betroffenen aber für noch mehr Ärger sorgt, ist die Tatsache, dass nur kurz nach dem Werkstatt-Termin die Polizei ausrückt und die Kennzeichen einzieht. Eine neue Datenbank macht das möglich

Stellen Sie sich vor, Ihr Auto erhält ein negatives Pickerl-Gutachten wegen „Gefahr im Verzug“. Keine zwei Tage später steht die Polizei vor der Tür, verlangt Kennzeichen und Zulassungsschein. Das ist kein Scherz, sondern momentan gang und gäbe. Der „Krone“ zugetragen, machte sie sich gemeinsam mit ServusTV auf die Suche nach den Ursachen dafür. Und wurde fündig.

Neue Datenbank sorgt für Aufregung
Eine seit Mai eingeführte Datenbank macht das möglich. Prüfstätten, Werkstätten, ARBÖ, ÖAMTC sind dazu verpflichtet, die Prüfungsergebnisse in die Prüfsoftware einzutragen. Bei „Gefahr im Verzug“ meldet diese automatisiert an die Behörde weiter. (Der ARBÖ Steiermark zum Beispiel führt jährlich 25.000 Überprüfungen durch, rund ein Prozent enden mit „Gefahr im Verzug“.) Die Behörde hat dann die Möglichkeit, der Polizei die sofortige Abnahme der Kennzeichen und des Zulassungsscheins anzuweisen.

„Aktion scharf“ in der Steiermark
In der Steiermark wird das als - bis jetzt - einziges Bundesland so gehandhabt, in Bruck-Mürzzuschlag scheinbar als „sofort auszuführendes Muss“ ausgelegt. Dort tauchte die Polizei nämlich zwei Tage nach einem Prüftermin bei einer Werkstatt auf, um die Kennzeichen eines Pkw-Anhängers, dessen Bremslichter defekt waren, einzukassieren.  Was sauer aufstößt: „Die Betroffenen bekommen fast keine Möglichkeit, den Mangel zu beheben. Viele Teile muss man ja bestellen, das dauert“, kritisiert ein betroffener Kfz-Mechaniker.

„Das ist maßlos überschießend“
Auch Thomas Jank vom ARBÖ ist unglücklich. Kunden dachten, die Werkstatt selbst hätte die Polizei informiert. Er stellt klar: „Die derzeit herrschende Behördenpraxis, kurz nach einem Gefahr-im-Verzug-Gutachten und ohne Nachforschung die Exekutive loszuschicken, um die Nummerntafeln einzuziehen, ist als maßlos überschießend zu bewerten!“

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