Prozess vor Urteil

Tunesischer Doppelmörder: „Es wird gelogen“

Oberösterreich
18.06.2018 11:16

Justizwachebeamte in Schusswesten und mit Sturmhauben: Mit hohen Sicherheitsvorkehrungen ist Montagfrüh um 8.45 Uhr am Landesgericht Linz der Mordprozess gegen Mohamed H. (55) gestartet. Der gebürtige Tunesier, der im Gerichtssaal fahrig und aggressiv wirkte und mit der Hand auf den Tisch schlug, soll vor etwas weniger als einem Jahr in Linz-Urfahr ein betagtes Ehepaar getötet haben. Er gab die beiden Morde zu Beginn auch zu, widersprach jedoch der Staatsanwaltschaft beim Tatablauf. Sein Motiv: Hass auf die Gesellschaft und die FPÖ. Montagnachmittag haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen - erstaunlich rasch, denn der Prozess war ursprünglich bis Mittwoch anberaumt. Ein Urteil wird bereits am späteren Abend erwartet.

Extrakontrolle der Prozesskiebitze, Justizwachebeamte in Schusswesten und mit Sturmhauben, keine Handys im Schwurgerichtssaal und Polizeischutz! Am Landesgericht Linz geht man beim Montagfrüh begonnenen Doppelmord-Prozess auf Nummer sicher.

Angeklagter hält Botschaft in Kameras
Zwei Minuten vor Prozessbeginn erschien der Angeklagte mit vermummten Bewachern, trug einen Bart, helle Kleidung - und kramte in seinen Unterlagen. Zum Start zog der Angeklagte, der fahrig und aggressiv wirkte, ein Schild aus seinem Koffer - darauf stand: „Es wird gelogen und gelogen aller wissen das (sic!) sie lügen und weil die Justiz in unserem Land unabhängig ist" - das „un“ durchgestrichen.

Tunesier verteidigt sich selbst, gibt Morde zu
Vor allem das Gutachten der Gerichtssachverständigen bezeichnete der Tunesier als „Unwahrheit“. Die beiden Morde gab der Angeklagte beim Auftakt zu, widersprach der Staatsanwaltschaft jedoch beim Tatablauf. Zudem erklkärte der Verteidiger von Mohamed H.: „Er wird sich selbst verteidigen.“

Bei Tat zurechnungsfähig
Montagnachmittag war auch die Gerichtspsychologin zugegen, die den Tunesier 20 Stunden befragte, und meinte: „Er hat ein gestörtes, aber kein krankes Persönlichkeitsbild. Er empfindet, dass sich das ganze Unrecht der Welt gegen ihn richtet und er hat immer recht.“ Heißt im Klartext: der 55-Jährige war zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig - ihm drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Allerdings kann auch - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt werden.

Doppelmörder aufgebracht und zynisch
Im Zuge der Verhandlung zeigte sich Mohamed H. im Gerichtssaal sehr aufgebracht, schlug mit der Hand auf den Tisch, war zynisch und frech. Die beiden Mordopfer bezeichnet er abfällig nur als „die zwei Alten“. Die Ausführungen der Psychologin kommentierte er mit: „Diese raffinierte Madame, verlogen wie sie ist.“  

Claudia Tröster, Kronen Zeitung

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