Rechnungshof deckt auf

Trotz Verbot weiter Barauszahlungen bei Staatsoper

Österreich
15.06.2018 10:17

Wie aus einem aktuellen Rechnungshofbericht hervorgeht, führte die Wiener Staatsoper trotz einem Verbot aus dem Jahr 2014 weitherin Barauszahlungen an Dritte durch. Weiters wird die Vergabe von vergünstigten und teilweise gar kostenlosen Karten mit sehr guter Sicht auf die Bühne kritisiert.

Der Bericht des Kontrollorgans behandelt die Geschäftsjahre 2010/11 bis 2014/15. Obwohl die Bundestheater-Holding GmbH Barauszahlungen an Dritte im Februar 2014 verboten hatte, wurden diese weiterhin durchgeführt. Der Rechnungshof räumt zwar ein, dass das „in deutlich geringerem Ausmaß“ passiert sei, dennoch geht es in den genannten Geschäftsjahren um eine Summe von 1,10 Millionen Euro.

„Vergabe von vergünstigten Karten verringern“
Ein weiterer wichtiger Punkt im Bericht ist der Kartenverkauf für Opern und den Opernball. Daraus wurden dem Bericht zufolge in den Geschäftsjahren 2010/11 bis 2014/15 im Schnitt 3,24 Millionen Euro jährlich lukriert. Der Rechnungshof sieht bei den Einnahmen aber noch Steigerungspotential.

2016 wurden etwa 4854 Karten zum Normalpreis verkauft, während 2376 Ehren-, Dienst- und Regiekarten vergünstigt oder gar kostenlos vergeben wurden. Insgesamt wurden in dem Jahr 230 Ehrenkarten gratis ergeben. Vom Rechnungshof wird daher empfohlen, „die Vergabe von kostenlosen beziehungsweise vergünstigten Karten zu verringern oder einzustellen“.

„Einsparungspotential von 700.000 Euro jährlich“
Auch beim Personal dürfte es ordentliches Einsparungspotential geben. So wird in dem Bericht festgehalten, dass das Bühnenorchester „unterbeschäftigt“ ist. Von dem 9794 Diensten, die ein Mitglied dieses Orchesters laut Kollektivvertrag durchschnittlich im Jahr zu leisten hat, wurden nämlich nur 59 Prozent auch tatsächlich absolviert.

Die Künstler des Bühnenchorchesters spielten zwar zu rund acht Prozent als Ersatz für Künstler des Staatsopernorchesters, doch auch mit diesen Einsätzen kommen sie lediglich auf 79 Prozent der kollektivvertraglich vorgesehenen Dienste.

Hinzu kommt noch, dass ein solcher Einsatz als Ersatz beiden Musikern angerechnet wird. Also sowohl jenem, der als Vertretung spielt, als auch dem, der sich vertreten lässt. Der Rechnungshof empfiehlt daher, „den Anstellungsgrad der Musiker zu vermindern“. Bei Reduzierung um ein Viertel sieht man ein Einsparungspotential von 700.000 Euro jährlich.

Verluste mit Livestreams
Auch die seit 2013 im Internet angebotenen Liveübertragungen von Aufführungen bringen nicht den gewünschten Erfolg. In der geprüften Zeit konnte die Staatsoper laut Rechnungshof keine Gewinne erzielen. Im Gegenteil: Im Geschäftsjahr 2014/15 wurden 81.000 Euro eingenommen, während Kosten von 413.000 Euro anfielen.

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