A4-Schlepperprozess

100 Jahre Haft für 71-fachen Mord!

Österreich
14.06.2018 15:41

Mit Schuldsprüchen ist am Donnerstag der A4-Schlepperprozess im südungarischen Kecskemet zu Ende gegangen. Für den 71-fachen Mord unter besonders grausamen Umständen müssen die vier Hauptangeklagten (ein Afghane und drei Bulgaren) jeweils 25 Jahre hinter Gitter - ohne Möglichkeit auf vorzeitige Freilassung und unter verschärften Bedingungen. Die Männer hatten den Transport mit dem Todes-Lkw in der Nacht auf den 26. August 2015 organisiert und durchgeführt.

Damit folgte der Richter allerdings nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf lebenslange Haftstrafen gehofft hatte. Prozessbeobachter fragen sich nun, warum nicht die Höchststrafen verhängt wurden. Auch der damalige burgenländische Landespolizeidirektor und derzeitige SPÖ-Landesrat Hans Peter Doskozil meinte in einer Reaktion: „Ich hätte mir die Höchststrafe erwartet.“

Staatsanwalt und Verteidiger gehen in Berufung
„Natürlich ist die Rechtssystematik offensichtlich in Ungarn eine andere, aber durch das Urteil ist ja bestätigt, dass die Schuldfrage unbestritten ist“, meinte Doskozil. Von Enttäuschung könne man nicht sprechen. „Wichtig war, dass überhaupt die Täter gefasst worden sind, dass sie zur Verantwortung gezogen worden sind. Aber es ist ein bisschen eine Ernüchterung, sagen wir so.“ Die Urteile sind nicht rechtskräftig, denn Staatsanwalt Gabor Schmidt kündigte an, in Berufung zu gehen. Auch die Hauptangeklagten wollen gegen ihre Verurteilung wegen Mordes vorgehen.

Die vier Hauptangeklagten - der 31-jährige Samsoor Lahoo, der Kopf der Bande, und die drei Bulgaren Metodi Georgiev, Vencislav Todorov und Stojanov Ivajlo (32, 39 und 27 Jahre), von denen einer als Chef der Schlepperfahrer, einer als „Vorläufer“ und einer als Lenker des Todes-Lkw gelten - hatten sich während des Prozesses gegenseitig die Schuld zuzuschieben versucht.

Allerdings belegten die von der Polizei vorgelegten Abhörprotokolle von Telefongesprächen zwischen den Bandenmitgliedern aus der verhängnisvollen Nacht, dass sich alle im Klaren darüber waren, welcher Todeskampf sich im Frachtraum des Kühllasters abgespielt hatte, als die 71 zusammengepferchten Flüchtlinge um Hilfe schrien, klopften und voller Verzweiflung versuchten, die verriegelten Türen aufzubekommen bzw. Löcher in die Wände zu schneiden.

Keine Freisprüche, drei Verurteilte weiter auf Flucht
Die zehn weiteren Angeklagten - darunter auch ein libanesisch-bulgarischer Doppelstaatsbürger, der für den Fuhrpark der Bande zuständig war - wurden zu Haftstrafen zwischen drei und zwölf Jahren verurteilt, dies ebenfalls unter verschärften Bedingungen. Drei von ihnen - darunter auch ein in der Bandenhierarchie noch über dem Erstangeklagten stehender Afghane - befinden sich weiterhin auf der Flucht.

Richter: „Wie würde man Terroranschlag mit Toten beurteilen?“
Als Begründung für die unerwarteten Urteile führte Richter Janos Jadi zwar die besonders grausamen Umstände an, unter denen der Transport erfolgt sei. Da sich die Beteiligten allesamt der Konsequenzen ihrer Handlungen vollkommen bewusst waren und trotz des Überlebenskampfs der Flüchtlinge, der bereits rund eine halbe Stunde nach Abfahrt im Morgengrauen an der ungarisch-serbischen Grenze bei Morahalom begonnen habe, nicht eingegriffen hatten, sei dies als mehrfacher Mord durch Unterlassung zu qualifizieren. „Sie nahmen es einfach hin“, kommentierte Jadi die Reaktion der vier Hauptangeklagten in der Todesnacht. Allerdings sei keine bewusste Handlung gesetzt worden, die als Mord zu werten sei - daher habe das Gericht von einer lebenslangen Haftstrafe abgesehen.

Als weitere Begründung führte Jadi theoretisch noch schwerere Straftaten an, für die bei der Strafbemessung eben noch Luft nach oben bleiben müsste. Dabei fragte der Richter: Wenn die Hauptangeklagten in diesem Prozess mit lebenslanger Haft bestraft würden, welche Strafe sollte ein Gericht dann über einen Menschen verhängen, der mit Absicht eine Bombe in eine Disco wirft?

Erschwerend sei aber auf jeden Fall, dass die Straftaten im Rahmen einer kriminellen Organisation erfolgt seien. Das ungarische Strafgesetzbuch spreche ab drei Personen von einer Organisation, in diesem Fall „überstieg die Zahl der beteiligten Akteure diese Menge bei Weitem“, so der Vorsitzende.

Auch die Prozesskosten rechnete Jadi im Laufe seiner stundenlangen Erklärungen vor. Während des knapp ein Jahr andauernden Verfahrens in Südungarn seien Kosten in der Höhe von 208 Millionen Forint (rund 650.000 Euro) entstanden.

Doskozil sieht kein abschreckendes Urteil
Als abschreckend sieht Doskozil die Urteile nicht. Wie in jedem kriminalpolizeilichen Delikt gehe es um zwei Aspekte: „Der erste Aspekt ist jener, dass ganz einfach ein subjektives Verhalten gestraft wird. Jemand, der so etwas macht, wird zur Verantwortung gezogen. Und natürlich - das ist ja der Sinn des Strafrechtes - die generalpräventive Wirkung. Aber bei dieser Deliktsform ist es so, dass meistens sehr viel Geld im Spiel ist. Die Täter, die das ausführen, werden vielleicht dazu gezwungen. Also wird es nach wie vor Schleppungen geben.“

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele