„Ungleichbehandlung“

Rauchverbot: Wien beschließt Verfassungsklage

Österreich
12.06.2018 11:22

Die Wiener Landesregierung hat am Dienstag die Prüfung des Rauchergesetzes durch das Höchstgericht offiziell in die Wege geleitet. Der entsprechende Beschluss wurde in einer Sitzung der Landesregierung gefasst. Wien will mit der VfGH-Klage die von der Bundesregierung erteilte Raucherlaubnis in der Gastronomie kippen.

ÖVP und FPÖ hatten im Nationalrat das eigentlich ab dem 1. Mai geltende Rauchverbot rückgängig gemacht. Seither darf unter bestimmten Voraussetzungen in Lokalen weiter gequalmt werden. Rein formal handelt es sich bei dem Vorgehen Wiens nun um ein „abstraktes Normenkontrollverfahren“. Das bedeutet, dass nicht anhand eines Einzelfalls geprüft wird.

Ungleichbehandlung
Wien ortet beim geltenden Rauchergesetz unter anderem eine Ungleichbehandlung. Denn es würden Arbeitnehmer an allen anderen Arbeitsstätten vor Passivrauch geschützt, in der Gastronomie jedoch nicht. Weiters wird ins Treffen geführt, dass Kinder und Jugendliche, die noch nicht rauchen dürfen, trotzdem Zugang zu den Lokalen hätten. Wien sieht die Regelung zudem kritisch, weil auch Nichtraucherbereiche betroffen seien, wie es heißt - wobei auf entsprechende Messergebnisse verwiesen wird.

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