Am Ufer des Inns

Streit am Strand: Gast baut sein eigenes Reich

Tirol
12.06.2018 08:45

In den Kranebitter Auen bei Innsbruck wird seit Jahren der Freikörperkultur gefrönt. Der Strandbereich am Ufer gehört zum öffentlichen Wassergut, ist für alle zugänglich und kann zur Erholung genützt werden. Was passiert aber, wenn Besucher den Wohlfühlfaktor ausbauen und sich ihr eigenes Reich schaffen? Die „Krone“ war vor Ort.

Im Sommer des vergangenen Jahres beobachteten Besucher des „Hawaii-Strandes“, wie das Inn-Ufer auch genannt wird, zum ersten Mal Veränderungen am Ufer. Ein bisschen Holz, ein paar Steine - nach und nach entstand eine Hütte. Vier Wände, ein Dach und eine kleine Tür. Idyllisch eingerahmt vom satten Grün der Bäume - mit Blick zum Inn.

Öffentliches Wassergut
Die Behörden wurden von anderen Inn-Besuchern informiert, denn der unbekannte Handwerker soll angeblich keine Gäste in „seinem“ Reich toleriert haben. Mitarbeiter des Landes Tirol kontrollierten die Lage und stoppten den Ausbau. Die Hütte musste sogar wieder abgebaut werden. „Das wurde auch sofort akzeptiert und umgesetzt“, schildert Alfred Weber, Verwalter des öffentlichen Wassergutes Tirol. „Wir haben den Mann außerdem aufgeklärt, dass er natürlich niemanden vom Platz verweisen darf - das ist öffentliches Gut und dort gilt gleiches Recht für alle.“

Aussage gegen Aussage
Der Handwerker selbst wies im Gespräch mit den Behörden jegliche Platzverweise zurück. Seine Bauten würden lediglich dem Sichtschutz dienen. Freikörperkultur mit Grenzen - aber ohne Mauern. Gleichzeitig berichtete ein anderer „Hawaii“-Besucher im Gespräch mit der „Krone“ von liegen gebliebenem Müll, rauen Tönen und gar einem „Wachhund“. Es stand also Aussage gegen Aussage.

Die „Krone“ begab sich mit Alfred Weber zum Lokalaugenschein. Was von der Hütte noch übrig ist, ist eine Art „Umkleide“-Kabine, die mit zwei zugedrückten Augen, stehen bleiben darf. Denn das verbaute Schwemmholz darf verwendet werden, solange es nicht gewerblich genützt wird. „Abholzen darf man natürlich nichts. Schon gar nicht im Naturschutzgebiet“, erklärt Weber.

Im Auftrag des Friedens
Die Besucher wirkten entspannt, Müll war keiner zu entdecken. „Ich habe den Eindruck, hier ist es sogar sauberer geworden“, so Weber. „Grundsätzlich sind alle Landes- und bundesrechtlichen Bestimmungen einzuhalten - Fakt ist, man darf auf einem öffentlichen Grund nicht bauen.“ Der kleine Holzbau zählt nun sozusagen zum Gemeingut - in und für die Öffentlichkeit. Die Behörden behalten den Ort aber im Auge, im Sinne der Rechtmäßigkeit - und für den allgemeinen Frieden.

Anna Haselwanter
Anna Haselwanter
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