Einweisung nötig

Mehrfacher Sextäter zu 12 Jahren Haft verurteilt

Österreich
08.06.2018 13:20

Zu zwölf Jahren Haft ist am Freitag ein 41-Jähriger im Grazer Straflandesgericht verurteilt worden. Ihm wurden drei versuchte Vergewaltigungen und eine versuchte sexuelle Nötigung angelastet. Der Mann stritt die Taten nicht ab, erklärte aber, sich an nichts erinnern zu können. Es wurde zudem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Inder hat bereits zwei Vorverurteilungen wegen versuchter Vergewaltigungen, bei denen er zu insgesamt sieben Jahren verurteilt wurde. Die letzte Haft hatte er 2016 abgesessen, 2017 wurde er wieder rückfällig. Eine Joggerin und drei Radfahrerinnen überfiel er - meist in den frühen Morgenstunden - am Murradweg in Graz und wollte Sex mit ihnen erzwingen. Die Frauen konnten sich so weit wehren, dass ihm die Tat nicht vollständig gelang, nicht zuletzt auch, weil andere Personen auftauchten. Einer der Vorfälle wurde als versuchte sexuelle Nötigung angesehen, die drei anderen als beabsichtigte Vergewaltigungen.

„Ich erinnere mich an gar nix“
Vor Gericht gab sich der Beschuldigte weinerlich, er ließ einen Brief vorlesen, in dem er geschrieben hatte: „Ich erinnere mich an gar nix“, „Es tut mir sehr leid“, „Ich will aus diesem Leben herauskommen“ und „Immer wieder der Alkohol“. Der Alkohol schien tatsächlich sein Hauptproblem zu sein, denn nur wenn er getrunken hatte, versuchte er, mit Gewalt Sex von fremden Frauen zu haben. Geständig im eigentlichen Sinn war er nicht, er meinte aber, die Opfer „sagen sicher die Wahrheit“, er selbst könne sich leider an gar nichts erinnern, wie er unter Tränen mehrfach beteuerte.

„Mitleid mit Ihnen ist nicht angebracht“
„Sie brauchen hier gar nicht auf Mitleid zu machen, Mitleid mit Ihnen ist heute nicht angebracht“, wies ihn Richterin Julia Riffel zurecht. „Was glauben Sie, wie das für eine Frau ist, wenn sie verfolgt und vom Rad gerissen wird?“ Der Angeklagte beteuerte, er trinke nur „um mein Leben zu vergessen“, er sei seit 15 Jahren „ohne Ausweis“ in Österreich. „Sind Sie Alkoholiker?“, wollte die Richterin wissen. „Ich trinke nicht immer, aber manchmal zu viel“, antwortete der 41-Jährige. Dann verspüre er einen verstärkten Sexualtrieb, was zu den Taten geführt habe.

Gerichtspsychiater Manfred Walzl bescheinigte dem Inder eine „kombinierte Persönlichkeitsstörung“ verbunden mit einer „seelisch-geistigen Abartigkeit höheren Grades“. Der Alkohol würde die „sexuelle Haltlosigkeit“ des Mannes verstärken. Mit „großer Wahrscheinlichkeit“ werde der Angeklagte weiterhin solche Taten begehen, daher sei laut Sachverständigem eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher „unerlässlich“.

Der Schöffensenat folgte dieser Empfehlung und verhängte außerdem eine Haftstrafe in der Höhe von zwölf Jahren. Normalerweise ist für Vergewaltigung eine Höchststrafe von zehn Jahren vorgesehen, doch wegen der Rückfälligkeit erhöhte sich diese. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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