Morde an Juden

Student der Wiener Uni bringt NS-Anklage ins Rollen

Burgenland
18.11.2009 20:31
Die Recherchen eines Studenten des Wiener Politikwissenschaftlers Walter Manoschek haben zur Anklage eines mutmaßlichen Nazi-Kriegsverbrechers in Deutschland geführt. Der Hochschüler Andreas Forster hatte vor zwei Jahren im Rahmen eines Forschungsprojekts im Burgenland zwei Tatzeugen ausfindig gemacht, die bestätigten, dass der heute 90-jährige SS-Mann im März 1945 einen "nicht mehr marschfähigen Juden" erschossen habe.

Gegen den 90-Jährigen hat die Staatsanwaltschaft Dortmund jetzt offiziell Anklage erhoben. Das Landgericht Dortmund entscheidet über die Eröffnung eines Hauptverfahrens. Als Angehöriger der 5. SS-Panzer-Division "Wiking" habe er mit anderen SS-Leuten und Angehörigen der Hitlerjugend in der Endphase des Zweiten Weltkrieges die Erschießung von mindestens 57 jüdischen Zwangsarbeitern in einem Waldstück in Deutsch-Schützen (Bild oben zeigt die Gedenktafel) beschlossen und ausgeführt, heißt es.

Am selben oder darauffolgenden Tag soll er dann noch einen jüdischen Zwangsarbeiter auf einem Marsch mit mehr als 100 Zwangsarbeitern bei Jabing von hinten erschossen zu haben.

Student forschte zu Massaker in Rechnitz
Beim universitären Forschungsprojekt, das vor zwei Jahren durchgeführt wurde, ging es eigentlich um das Massaker an 200 Juden im burgenländischen Rechnitz im März 1945. Forster recherchierte auch in der Nachbargemeinde Deutsch-Schützen, wo damals bei einem weiteren Massaker 58 jüdische Zwangsarbeiter umgebracht worden sein sollen. Beim Studium von Gerichtsakten stieß der Student auf den Namen des 90-Jährigen.

Im Zuge der Recherchen seien auch zwei Augenzeugen ausfindig gemacht worden, berichtet Manoschek. Die ehemaligen Angehörigen der Hitlerjugend machten zwar keine Angaben zum Massaker Ende März 1945, bezeugten aber, dass der SS-Mann beim Weitermarsch einen jüdischen Zwangsarbeiter erschossen habe, so der Uni-Professor. Weitere Recherchen in deutschen Archiven hatten den Verdacht gegen den heute 90-jährigen Adolf S. erhärtet. Der Universitätsprofessor führte dann auch ein persönliches Gespräch mit dem Mann. Er habe die Vorwürfe weder bestritten noch bestätigt, sondern angegeben, sich an nichts erinnern zu können. Manoschek erstattete daraufhin wegen "dringenden Tatverdachts" eine Anzeige bei der deutschen Staatsanwaltschaft.

"Da ist nicht sehr intensiv ermittelt worden"
Die Entdeckung der Wiener Wissenschafter wirft ein Schlaglicht auf Versäumnisse der österreichischen Justiz bei der Aufarbeitung von Nazi-Kriegsverbrechen. Im Fall Deutsch-Schützen gab es nämlich zwei Gerichtsprozesse (in den Jahren 1946 und 1956). Adolf S. sei jeweils zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Dass man ihn nicht finden konnte, sei beim ersten Prozess in der unmittelbaren Nachkriegszeit vielleicht noch nachvollziehbar gewesen, beim zweiten im Jahr 1956 aber nicht, kritisierte Manoschek. Schließlich lebte Adolf S. seit 1946/47 durchgehend an der selben Adresse und er habe auch seinen Namen nicht verändert.

Manoschek selbst hat den 90-Jährigen bei seinen Nachforschungen "mit einer simplen elektronischen Telefonbuchrecherche" aufstöbern können. "Um es vorsichtig auszudrücken: Da ist nicht sehr intensiv ermittelt worden", meint der Politikwissenschafts-Professor, der die Recherchen in Form eines Buches mit dem Titel "Der Fall Rechnitz: Das Massaker an Juden im März 1945" herausgegeben hat.

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