Prozess in Innsbruck

Alkoholisierter Pkw-Rowdy raste über Rodelbahn

Tirol
06.06.2018 09:30

Es hätte Tote geben können! Im Suff brauste im Jänner ein Unterländer (54) mit seinem schweren Geländewagen über eine Rodelbahn, mehrere Personen mussten sich mit einem Sprung zur Seite retten. Am Landesgericht zeigte sich der Landwirt gestern tief geläutert, an dem Vorfall wäre fast seine Existenz zerbrochen.

Die Strafakte des Bauern enthält bereits drei einschlägige Vorstrafen. Doch bis zum einschneidenden jüngsten Vorfall schien ihm das keine Lehre gewesen zu sein.

Was war passiert? Zwei Gäste des Unterländers hatten ihn an einem Jännerabend angerufen, dass er sie auf einer Hütte in Söll abholen sollte. Dort floss Alkohol, dann folgte talwärts über die Rodelbahn eine Wahnsinnsfahrt. „Weil es matschig war, musste ich etwas mehr Gas geben“, räumte der Angeklagte ein.

Ohne Führerschein unterwegs
Mehrere Rodler, die gestern als Zeugen erschienen waren, aber aufgrund des Geständnisses nicht mehr aussagen mussten, sprangen erschreckt und oft im letzten Moment zur Seite. Dass der 54-Jährige keinen Führerschein hatte, war da schon fast Nebensache. Unten im Tal, nach neuerlicher Einkehr in eine Bar, war auch schon die Polizei zur Stelle.

Bedingte Haft und Geldstrafe
Der Landwirt beteuerte, seit damals keinen Tropfen Alkohol mehr angerührt zu haben. „Aus eigenem Antrieb. Und meine Frau kann ruhig Flaschen herumstehen lassen, ich rühre nichts mehr an.“ Auch familiär rüttelte die Rowdy-Fahrt an der Existenz des Unterländers. Die Gattin drohte ihn zu verlassen, unterstützte ihn dann aber sehr bei der Therapie. „Jetzt fühle ich mich ganz anders“, erklärte der Angeklagte sein neues Lebensgefühl ohne Alkohol. Die Richterin gab ihm mit drei Monaten bedingter Haft und 2400 Euro Geldstrafe eine allerletzte Chance. Der Angeklagte nahm dies sofort an. 

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