Neue Regeln bei Conti

WhatsApp und Snapchat: Am Diensthandy verboten!

Digital
05.06.2018 10:53

Der Autozulieferer Continental untersagt seinen Mitarbeitern wegen Datenschutz-Bedenken ab sofort den Einsatz von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Dienst-Handys. Dies gelte im weltweiten Unternehmensnetzwerk und betreffe mehr als 36.000 Mobiltelefone, teilte Continental am Dienstag in Hannover mit.

Die Dienste griffen auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Daten zu - beispielsweise Adressbucheinträge. Dabei gehe es um Daten unbeteiligter Dritter.

„Vision Zero“ für den Datenverkehr
„Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche “Vision Zero„ auch für den Datenverkehr“, sagte Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen.“ Conti setze auf sichere Alternativen.

Im Fall von WhatsApp und Snapchat kann laut Continental der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden - die entsprechenden Datenschutzrisiken wolle das Unternehmen nicht tragen. Auch sollten Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.

Beschwerdewelle durch die DSGVO
Schon kurz nach Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU am 25. Mai waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Vereine oder Behörden wird deutlich strenger geregelt als bisher.

Verbraucher müssen darüber informiert werden, wer Daten wie Name, Adresse, E-Mail-Adresse und Ausweisnummer aus welchem Grund sammelt - und dem zustimmen. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. WhatsApp mit über 1,3 Milliarden Nutzern weltweit war 2014 für rund 22 Milliarden Dollar an Facebook verkauft worden.

Die Verantwortung trägt der Nutzer
Continental kritisierte, die Anwendungen wälzten die Verantwortung auf die Nutzer ab. Um der Verordnung zu folgen, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder Person im Adressbuch einzeln die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den Diensten einholen. Dies sei im Alltag „nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich“. Die Regelung zum Verbot der Messenger-Apps könne aber aufgehoben werden, wenn die Anbieter die unbedenkliche Nutzung „im Sinne des Datenschutzes schon in der Grundeinstellung“ ermöglichten.


Bedenken dieser Art waren schon seit längerer Zeit immer wieder angesprochen worden. WhatsApp löste das Problem zuletzt so: Nutzer bestätigen mit der Zustimmung zu den aktuellen Nutzungsbedingungen, dass sie die Kontakt-Informationen „im Einklang mit geltenden Gesetzen“ zur Verfügung stellen. Das kann man so verstehen, dass WhatsApp davon ausgeht, dass die Nutzer selbst die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten eingeholt haben.

Der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, es handle sich um eine unternehmerische Entscheidung, eine Firma könne festlegen, wie Dienst-Handys verwendet werden. Danach müssten die Arbeitnehmer sich richten - selbst dann, wenn etwa bestimmt würde, nur per Post zu arbeiten.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele