Infarkt übersehen?

Mann in Wachkoma – Prozess gegen zwei Ärzte vertagt

Wien
13.11.2009 14:50
Wegen fahrlässiger Körperverletzung haben sich am Freitag zwei Ärzte der Rudolfstiftung im Bezirksgericht Innere Stadt verantworten müssen. Sie sollen einen Herzinfarkt bei einem Familienvater nicht erkannt und den 45-Jährigen somit unzureichend behandelt haben. Der Mann liegt seither im Wachkoma. Die Verhandlung wurde vertagt, weil der Zweitbeschuldigte mittlerweile selbst schwer erkrankt ist und nicht vor Gericht erscheinen konnte.

Der Vorfall selbst hatte sich am 27. März 2008 zugetragen: Der 45-Jährige wurde vom Notarzt mit Schmerzen im Bauchbereich in die Rudolfstiftung eingeliefert. Der Erstbeschuldigte übernahm den Patienten. Er habe den Bauch abgetastet, dieser sei "steinhart" gewesen, was auf Lebensgefahr hinwies, erklärte der Mediziner.

Keine Hinweise auf Herzinfarkt?
Es sei das übliche Untersuchungsprozedere veranlasst, sofort ein Blutbild gemacht, ein EKG geschrieben und der Mann zum Röntgen bzw. zum Ultraschall gebracht worden, sagte der Beschuldigte. Die Mutter des Patienten hätte zwar berichtet, dass der Sohn bereits vor Jahren einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall erlitten hatte, allerdings hätte nichts darauf hingedeutet, dass es "in Richtung Herz" geht: "Es war auch nie die Rede von Herzbeschwerden."

Mutter erhebt heftige Vorwürfe
Rund eine Stunde nach der Einlieferung hätte man alle Befunde zusammen gehabt, so der Arzt. Diese hätten erhöhte Werte der Bauchspeicheldrüse aufgezeigt, das Herz sei "in Ordnung" gewesen. Der Patient wurde zur weiteren Abklärung stationär auf- und vom Zweitbeschuldigten übernommen. Zu diesem Zeitpunkt fiel der 45-Jährige ins Koma. Die Mutter des Patienten erklärte, sie hätte den Notarzt sowie im Spital ständig darauf hingewiesen, dass ihr Sohn Herzpatient sei: "Aber niemand hat mich ernst genommen." Der Sohn sei von den Schmerzen verwirrt gewesen und hätte deshalb vielleicht nicht sagen können, dass es sich um sein Herz handle.

Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
Die Verhandlung wurde bis zur Genesung des Zweitbeschuldigten auf unbestimmte Zeit vertagt. Fraglich ist vorerst, ob der Strafantrag gegen den erstbehandelnden Arzt aufrecht bleibt - Richter Peter Wimmer sah "momentan" eher keine Vorwürfe, die man dem Mediziner machen könnte. Auch muss geklärt werden, ob man ein neues Gutachten in Auftrag gibt oder das bereits vorliegende ergänzt werden muss - in der derzeitigen Form wurde es von den Beschuldigtenvertretern als "kardiologische Abhandlung, bei der der Sachverständige nicht auf den Fall eingeht", beschrieben.

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