Grenzwerte missachtet

Brüssel klagt 6 EU-Staaten wegen schlechter Luft

Ausland
17.05.2018 13:26

Wegen zu schmutziger Luft in vielen Städten verklagt die EU-Kommission sechs Länder - Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Ungarn und Rumänien - vor dem Europäischen Gerichtshof. Das teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Bei der Klage geht es um die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die seit 2010 verbindlich für alle EU-Staaten sind.

Die EU-Kommission hatte schon 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und andere Länder eingeleitet und die Regierungen immer wieder ermahnt. Die deutsche Bundesregierung steuerte unter anderem mit ihrem „Sofortprogramm für saubere Luft“ nach. Beim Diesel-Gipfel im Vorjahr versprach die Autoindustrie zudem Software-Updates für Dieselautos, die Schadstoff-Emissionen um 25 bis 30 Prozent drücken sollen. Dennoch gelang es nicht, kurzfristig die Grenzwerte einzuhalten.

Massive Versäumnisse im Abgasskandal
In einem zweiten, Ende 2016 gestarteten Verfahren wirft die EU-Kommission der deutschen Bundesregierung im Abgasskandal massive Versäumnisse vor. Ein Vorwurf: Sie habe Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft. Zudem habe die Regierung nicht ausreichend überwacht, dass die Autohersteller die Vorschriften einhalten. Die Regierung in Berlin hatte sich schon bei Einleitung des Verfahrens gegen die Vorwürfe verwehrt.

In dem Verfahren startet die Kommission nun die nächste Stufe - nicht nur gegen Deutschland, sondern auch gegen Italien, Luxemburg und Großbritannien. Formal bezieht sich das auf die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen, die missachtet worden seien. Nach EU-Recht müssten die EU-Staaten „über wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionssysteme verfügen, um Autohersteller davon abzuhalten, gegen geltendes Recht zu verstoßen“. Bei den vier Staaten sieht die Kommission das nicht gegeben.

Bei Niederlage gegen EuGH drohen hohe Geldstrafen
Klagen vor dem EuGH gegen EU-Staaten sind nicht ungewöhnlich. Helfen Ermahnungen in einem Vertragsverletzungsverfahren nichts, sind sie der übliche nächste Schritt, um den Rechtsstreit zu klären. Unterliegen die geklagten Länder, könnte die EU-Kommission in einem weiteren Verfahren hohe Zwangsgelder durchsetzen.

Allerdings wächst mit den Verfahren schon jetzt der politische Druck, etwas gegen die zu hohen Schadstoffwerte in den Städten und gegen die zu schmutzigen Dieselfahrzeuge zu unternehmen. Verkehrsexperten sehen kurzfristig nur zwei Lösungsmöglichkeiten: die Nachrüstung von Fahrzeugen oder Fahrverbote. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte Fahrverbote in Städten im Februar grundsätzlich erlaubt, solange sie verhältnismäßig sind.

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich
Auch gegen Österreich hat die EU-Kommission Anfang 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gestartet. Grenzwertüberschreitungen gab in diesem Jahr an elf von insgesamt 142 Messstellen.

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