Unzuständigkeitsurteil

Mord statt Totschlag: Jetzt urteilen Geschworene

Salzburg
16.05.2018 22:46

Ein Prozess gegen eine 72-jährige Salzburgerin wegen versuchten Totschlags als Bestimmungstäterin ist am Mittwoch am Landesgericht mit einem Unzuständigkeitsurteil zu Ende gegangen. Die Pensionistin soll den Arzt ihres 98-jährigen Ehemanns ersucht haben, ihn nicht mehr weiterzubehandeln. Zudem forderte sie laut Anklage einen Pfleger auf, ihrem Mann keine oder falsche Medikamente zu verabreichen.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Albrecht Mandl sah es als wahrscheinlich an, dass die Pongauerin den Vorsatz hatte, ihren Ehemann töten zu lassen. „Somit liegt aus Sicht des Gerichts ein Verdacht in Richtung des Verbrechens des versuchten Mordes als Bestimmungstäter vor. Für dieses Verbrechen ist aber nicht das Schöffen- sondern das Geschworenengericht zuständig“, informierte Gerichtssprecher Peter Egger.

Laut Anklage litt der 98-Jährige im September 2017 unter Sterbeangst und wollte nicht aus dem Leben scheiden. Er war in einem Seniorenheim untergebracht. Offenbar hat die Beschuldigte unter dem autoritären Verhalten des Pensionisten ihr gegenüber gelitten. Ein Gerichtssachverständiger gab an, dass die Angeklagte zurechnungsfähig sei und ein Handeln im Affekt aus medizinischer Sicht nicht vorliegt.

Das Unzuständigkeitsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft. Diese kann weiter ermitteln oder eine neue Anklage bei Gericht einbringen.

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