„Schnellere Verfahren“

Asylberatung künftig durch Staat, nicht mehr NGOs

Österreich
16.05.2018 10:54

Um Asylverfahren künftig schneller durchzuführen, will der Bund die Rechtsberatung der Asylwerber übernehmen - den bisher damit betrauten unabhängigen Vereinen soll dieser Bereich künftig entzogen werden. Zudem soll damit die von der FPÖ mehrmals kritisierte „Asylindustrie der Hilfsorganisationen“ gestoppt werden. 

Ab 2020 soll eine Bundesagentur, die im Innenministerium angesiedelt ist, die Rechtsberatung bei Asylverfahren übernehmen. Bisher wurde diese Beratung von zwei Vereinen durchgeführt: dem Verein Menschenrechte Österreich und der Arge Rechtsberatung. Laut Innenministerium sollen mit dem neuen Modell Asylverfahren schneller durchgeführt werden können. Verfahren, die sich über mehrere Jahre ziehen - wie im Fall eines Tschetschenen, der bereits zehn Jahre lang um seinen Asylantrag kämpft und somit der Ausweisung entgeht -, sollen verhindert werden.

Das neue Modell sorgt allerdings auch für Kritik: Eine breite Front von Juristen, Künstlern und NGOs protestiert gegen das geplante Aus, weil sie damit die Unabhängigkeit des Rechtsstaates gefährdet sehen. Sie fordern in einem offenen Brief, dass eine unabhängige Asylrechtsberatung erhalten bleibt.

Schweiz als Vorbild
Vorbild in Sachen Asylpolitik ist für Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) vor allem die Schweiz. Demnach reduziert sich der EU-Anteil der Asylansuchen bei den Eidgenossen, während gleichzeitig die Zahlen für Österreich und Deutschland deutlich steigen. Unser Nachbarland bietet beispielsweise ein Schnellverfahren (Fast-Track-Verfahren) in Sachen Rechtsberatung an, mit dem die Akzeptanz eines negativen Bescheids weit größer wird. Die Zahl jahrelanger Verfahren mit Einsprüchen - wie es in Österreich der Fall ist - ist in der Schweiz deutlich geringer.

„Mit Würde zurück in die Heimat“
Auch sei es für die Schweizer Behörden wichtig, dass Flüchtlinge „wieder in Würde in ihre Heimat zurückkehren können“, so eine Sprecherin. Dabei sei sogar eine Finanzhilfe für einen Neustart des Asylwerbers in dessen Heimat möglich.

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