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Nachrichten > Österreich
12.05.2018 16:04

Reform macht‘s möglich

Privatkonkurs: Der Weg aus der Schuldenfalle

  • (Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Seit der Reform des Privatkonkurses können die Betroffenen in fünf Jahren und ohne Mindestquote ihre Schulden loswerden. Obwohl die Wirtschaft gut läuft und die Arbeitslosigkeit zurückgeht, steigt die Zahl der Privatkonkurse. Warum? Grund ist die Reform aus dem vergangenen Herbst, die es allen, die dauerhaft ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, leichter macht, wieder schuldenfrei zu werden.

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Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform rechnet damit, dass es heuer erstmals 10.000 Privatkonkurse geben wird. Im Vorjahr waren „nur“ 6790 Verfahren eröffnet worden.

Doch wie läuft es tatsächlich ab und was ist zu beachten, wenn man seine Schulden loswerden will? In einem ersten Schritt sollte man versuchen, sich mit den Gläubigern direkt zu einigen. Diese müssten dabei bereit sein, auf einen Teil ihrer Forderungen zu verzichten. Ein solcher außergerichtlicher Vergleichsversuch aber ist seit der Reform nicht mehr verpflichtend Voraussetzung für einen Privatkonkurs.

  • (Bild: "Krone", krone.at-Grafik)

Konkurseröffnung beim Bezirksgericht
Kommt es zu keinem Vergleich, kann bei Zahlungsunfähigkeit beim Bezirksgericht der Privatkonkurs eröffnet werden. Das bewirkt den sofortigen Exekutions- und Zinsenstopp. Vermögen wie etwa ein eigenes Auto muss daraufhin allerdings verwertet werden.

Im nächsten Schritt bietet man den Gläubigern einen Zahlungsplan an, der der eigenen Einkommens- und Vermögenslage der nächsten fünf Jahre entspricht. Möglich sind auch Teilzahlungen für maximal sieben Jahre. Damit der Zahlungsplan in Kraft tritt, ist die Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger mit der Mehrheit der Forderungssumme erforderlich.

  • (Bild: stock.adobe.com)

Gelingt es auch nicht, einen Zahlungsplan zu vereinbaren, bleibt nur noch das „Abschöpfungsverfahren“. Hier ist keine Zustimmung der Gläubiger mehr erforderlich. Der Schuldner muss fünf Jahre lang am Existenzminimum - 2018 sind das pro Monat 909 Euro - leben und das gesamte darüberliegende pfändbare Einkommen zur Abdeckung der Schulden verwenden.

Rückzahlungsquote abgeschafft
Nach den fünf Jahren kommt es zur Restschuldbefreiung. Vor der Reform waren es sieben Jahre, und es musste zumindest eine Rückzahlungsquote von zehn Prozent erreicht werden. Diese Quote wurde abgeschafft.

  • (Bild: stock.adobe.com)

Clemens Mitterlehner, Chef der Dachorganisation der Schuldnerberatungen (ASB), sieht die Reform sehr positiv: „Sie hilft Personen mit niedrigem Einkommen, die davor keinen Zugang zum Privatkonkurs hatten.“

Vergil Siegl, Kronen Zeitung

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