Gericht weist Klage ab

D: Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Ausland
09.05.2018 16:20

Das Berliner Arbeitsgericht hat am Mittwoch die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule der deutschen Hauptstadt mit Kopftuch unterrichten wollte. Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht überraschend klar das Neutralitätsgesetz des Bundeslandes Berlin. Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, die Klage unbegründet, sagte Richter Arne Boyer. Eine Berufung ist möglich.

Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt das Tragen von religiös geprägten Kleidungsstücken im öffentlichen Dienst. Die junge Frau hatte vor der Einstellung bejaht, dass sie das Gesetz kenne. Die Lehrerin war einen Tag an einer Grundschule und wurde dann wegen ihres Kopftuchs einem Oberstufenzentrum mit älteren Schülern zugewiesen, wo das Kopftuch erlaubt ist. Sie ist derzeit in Elternzeit.

Die Klägerin kam nicht zur Urteilsverkündung. Ihre Anwältin sagte, über eine Berufung werde sie erst mit ihrer Mandantin beraten. Vertreter des Senats waren ebenfalls nicht im Gerichtssaal.

Der regierende Bürgermeister Michael Müller und Bildungssenatorin Sandra Scheeres (beide SPD) hatten vorab bekräftigt, an dem Gesetz festzuhalten. Der Grünen-Koalitionspartner hingegen fand das Gesetz zuletzt nicht rechtskonform. Die Linke ringt noch um eine Position.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele