Urteil nach 6 Jahren

Tod im OP-Saal, das Spital muss zahlen

Steiermark
23.04.2018 16:05

Ein Urteil nach fast sechs Jahren! Am 5. Oktober 2012 ist Andreas T. nach einer Not-Operation im LKH Graz verstorben. Eine Operation, die früher hätte stattfinden müssen, ein Darmverschluss wurde nicht rechtzeitig erkannt. Das sah auch das Zivilgericht so, das ein rechtskräftiges Urteil fällte.

Am 19. September wurde der Weststeirer mit einer entzündlichen Veränderung im Darm stationär am LKH Graz aufgenommen. Auf seine Zustandsverschlechterung soll danach unzureichend reagiert worden sein, eine lebensrettende Operation wurde verschoben. Der Steirer starb an einer Sepsis, weil der Darm geplatzt war und sich Kot in den Bauchraum entleert hatte. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen zwölf Ärzte und die KAGes, strafrechtlich gab es keine Folgen. Nun bekam die Witwe, vertreten von der Grazer Anwältin Karin Prutsch, zivilrechtlich Recht. Das Urteil, die KAGes muss 26.000 € an Trauerschmerzengeld, Begräbniskosten und Schadenersatz zahlen, stützt sich auf ein neues Gutachten eines deutschen Sachverständigen und lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig. „Die Unterlassung des Eingriffs war entscheidend für den tödlichen Ausgang“, betont Prutsch, die weiter sagt: „Was mich besonders erschüttert, ist, wie meine Mandantin vom Tod des Gatten erfuhr. “Als sie ins LKH kam, fand sie das leere Bett vor. Als sie in der Ambulanz ankam, öffnete ein Arzt ein Behandlungszimmer, in dem der noch intubierte Leichnam ihres Mannes lag."

Alexander Petritsch
Alexander Petritsch
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