Jetzt Nachzahlung:

Chef hatte Arbeiter um Gehalt geprellt

Burgenland
23.04.2018 13:37

Tausende Euro blieb ein Malermeister aus dem Burgenland seinen Mitarbeitern schuldig. Nicht nur dass der Unternehmer seine Angestellten nach einer faschen Einstufung im Kollektivvertrag zu gering bezahlte, prellte er sie auch noch um den Lohn für geleistete Überstunden. Die Betroffenen baten AK-Juristen um Hilfe.

Die beiden Facharbeiter leisteten tadellose Arbeit und mussten auch jede Menge Überstunden machen. Bezahlt wurden diese aber nicht. Da der Chef kein Einsehen hatte, wandten sich die Männer an die AK. Die Arbeistrechtsexperten nahmen sich der Sache an. In beiden Fällen gab es eine deutliche Differenz zwischen dem ausgezahlten Geld und dem kollektivvertraglichen Mindestlohn. „Wir konnten für einen der beiden Maler 3600 Euro, für den zweiten Betroffenen 2400 Euro erstreiten“, so AK-Juristin Daniela Schubert.

Eigentlich waren die Männer um noch viel mehr Geld geprellt worden, die Ansprüche konnten aber wegen bereits verstrichener Verfallsfristen nicht mehr geltend gemacht werden. AK-Präsident Gerhard Michalitsch ist aus aktuellem Anlass für eine Abschaffung der Verfallsfristen. „Obwohl Mitarbeiter Überstunden geleistet haben, fallen sie oft wegen der kurzen Fristen um ihr Geld um“, so Michalitsch.

Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung

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