Bis zu 10 Jahre Haft:

Pettenbacher Dschihad-Fan in Steyr vor Gericht

Oberösterreich
19.04.2018 07:49

Schöffen und Ankläger bleiben geheim, wenn am kommenden Montag ein Dschihad-Fan aus Pettenbach vor Gericht steht. Ihm wird das Verbrechen der terroristischen Vereinigung (bis 10 Jahre Haft) und das Verbrechen der kriminellen Organisation (bis 5 Jahre Haft) vorgeworfen. Noch am selben Tag soll das Urteil fallen.

Der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, wohnt in einem kleinen Dorf bei Pettenbach im Bezirk Kirchdorf. Er ist 52 Jahre alt, wurde in der Türkei geboren, ist aber seit Längerem österreichischer Staatsbürger. Und offenbar ein Fan der Terrorvereinigung „Islamischer Staat“. Zumindest teilte er im Jahr 2013 auf seiner Facebook-Seite das Video „Cihad’i anlatan siir“, was übersetzt „Ein Gedicht über den Dschihad“ bedeutet. Da ist am Startbild ein Reiter mit IS-Flagge und dem Namen des - inzwischen erschossenen - IS-Anführers Abu Omar Al Baghdadi zu sehen, in weiterer Folge bewaffnete IS-Anhänger. In dem Video wird zudem der Märtyrertod verherrlicht.

Dschihad-Video verbreitet
Durch das Teilen und Verbreiten dieses Dschihad-Videos sieht der Ankläger aber auch den Tatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Organisation als gegeben. Denn durch seine Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung hätte sich der Verdächtige mit der Verbreitung des Dschihad-Videos auch an einer unternehmensähnlichen Verbindung, die auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen oder auf schwerwiegende strafbare Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampf- und Suchtmitteln ausgerichtet ist und andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern versucht, beteiligt, heißt es in der Anklage.

Am 23. April muss sich der mutmaßliche Dschihad-Fan wegen dieser Vorwürfe vor einem Steyrer Schöffengericht verantworten. Die Verhandlung ist für fünf Stunden anberaumt, noch am selben Tag soll ein Urteil fallen.

Johann Haginger/Kronen Zeitung

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