Nach Todesdrama im AKH

Sieben Fakten zum Tabuthema Sterbehilfe

Österreich
10.04.2018 06:00

Ein tragischer Fall im Wiener AKH wirft Fragen auf. Wie berichtet, hat eine Steirerin den Todeskampf ihres auf der Intensivstation liegenden Lebensgefährten beendet, indem sie (betrunken) den Beatmungsschlauch ablöste. Die „Krone“ fasst die wichtigsten Fakten rund um das Tabuthema zusammen.

Welche Strafe droht jener Frau, die im Wiener AKH die Schläuche auf der Intensivstation gekappt hat?
Die aktive Sterbehilfe, d.h. die Tötung eines Menschen, ist unabhängig von den Motiven strafbar. Sie wird per §77 StGB mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren geahndet. Es kann aber auch sein, dass Mord angeklagt wird, dann droht eine Strafe von zehn Jahren Haft bis zu lebenslang.

Welche Formen von Sterbehilfe unterscheidet man rechtlich?
Die passive Sterbehilfe, die indirekte Sterbehilfe, die Beihilfe zum Selbstmord (assistierter Suizid) und letztlich die aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen).

Wie sieht die gesetzliche Regelung aus? In welchen Ländern ist Sterbehilfe legal?
In Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ist Euthanasie erlaubt. In Deutschland und in der Schweiz darf ein Medikament zur Selbsttötung bereitgestellt werden, der Patient muss aber den Suizid selbst vollziehen. In Österreich ist das Sterbenlassen legal. Auch indirekte Sterbehilfe ist erlaubt - etwa starke Schmerzmittel bei einer tödlichen Krebserkrankung, die als Nebenwirkung ein Organversagen hervorrufen.

Wie sehen die aktuellen Bestimmungen beim Thema Patientenverfügung in Österreich aus?
Mit einer Patientenverfügung können Menschen selbst festlegen, welche Behandlungen im Notfall zu unterlassen sind. Es muss zuvor eine ärztliche und juristische Beratung in Anspruch genommen werden.

Was bringt die vom Gesundheitsministerium geplante Reform? Wann kommt sie? Was ändert sich?
Die Laufzeit der Patientenverfügung soll auf acht Jahre ausgedehnt und die Verlängerung erleichtert werden. Sie wird in der elektronischen Gesundheitsakte gespeichert. Ein Inkrafttreten ist ehebaldigst geplant.

Wer kann oder sollte eine Patientenverfügung abschließen? Was ist wichtig?
Im Prinzip jeder Erwachsene, der nicht will, dass über seinen Kopf hinweg entschieden wird, wenn es um sein Leben geht. Wichtig sind klare Formulierungen.

Wie steht die Kirche zum Thema Sterbehilfe?
Anfang und Ende des Lebens sind laut Kirche der Verfügung des Menschen entzogen. Das bedeutet, dass der Tod nicht herbeigeführt, wohl aber zugelassen werden darf.

Florian Hitz/Kronen Zeitung

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