Keine Fußfessel

Haftantritt für Westenthaler spätestens Anfang Mai

Österreich
07.04.2018 13:19

Jetzt wird es ernst für Peter Westenthaler, der Mitte März wegen Untreue und schweren Betrugs - Stichwörter Fördermillion für die Fußball-Bundesliga und eine 300.000-Euro-Zahlung der Lotterien an das BZÖ - dazu verdonnert worden war, vier Monate seiner Strafe direkt hinter Gittern absitzen zu müssen. Wie sein Anwalt Thomas Kralik am Samstag bestätigte, erhielt der ehemalige Politiker die Aufforderung zum Strafantritt. Demnach hat Westenthaler nun zum „Einrücken“ in die Justizvollzugsanstalt Wien-Simmering einen Monat Zeit ...

Das Wiener Oberlandesgericht hatte im März entschieden, dass Westenthaler zumindest vier Monate im Gefängnis absitzen muss, ehe er um den elektronisch überwachten Hausarrest, also eine Fußfessel, ansuchen kann. Der 50-Jährige war zuvor im Verfahren um die Fördermillion sowie die 300.000 Euro-Zahlung ans BZÖ als Beteiligter zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.

Hoffnung auf Fußfessel noch nicht ganz aufgegeben
Westenthalers Rechtsvertreter hegt noch die Hoffnung, dass sein Mandant doch noch die Fußfessel bekommt und damit nicht vier Monate in einer Zelle verbringen muss. „Wir haben bei der Generalprokuratur eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes angeregt. Wir halten den Ausschluss der Fußfessel für rechtswidrig“, teilte Kralik mit.

Das Erstgericht hatte festgelegt, dass der Wiener den elektronisch überwachten Hausarrest, der grundsätzlich für unbedingte Freiheitsstrafen von bis zu zwölf Monaten infrage kommt, erst nach Verbüßung der Hälfte seines unbedingten Strafteils beantragen kann. Das Oberlandesgericht bestätigte das mit dem Hinweis auf generalpräventive Erwägungen, weil Westenthaler seine „exponierte Führungsposition“ als langjähriger Spitzenpolitiker benützt habe, um rechtswidrige Handlungen zu setzen.

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