Ein in Wien verurteilter Terrorist bekommt die elektronische Fußfessel - und darf damit kommende Woche das Gefängnis verlassen. Der 25-Jährige war im Jänner 2017 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Der gebürtige Pakistaner war im Juni 2016 an der türkisch-syrischen Grenze aufgegriffen worden. Er wollte sich den späteren gerichtlichen Feststellungen zufolge in Syrien der Terrororganisation Jabhat al-Nusra anschließen und diese vor Ort nach Kräften unterstützen. Er wurde von türkischen Polizisten verhaftet und nach Österreich zurückgebracht, wo der verhinderte Terrorkämpfer dann in U-Haft genommen wurde.
Nachdem er nach seiner rechtskräftigen Verurteilung die Hälfte seiner Strafe verbüßt hatte, suchte der Mann um seine bedingte Entlassung an. Das wurde abgelehnt. Im kommenden Juli hätte er seine vorzeitige bedingte Entlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln - die U-Haft ist auf die vom Gericht verhängte Strafe anzurechnen - beantragen können. Bei Ersttätern wird das grundsätzlich genehmigt. Im Hinblick darauf kam sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz auf die Idee, für seinen Mandanten das Absitzen der offenen Reststrafe im elektronisch überwachten Hausarrest zu begehren.
„Verhalten in Haft war tadellos“
Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn gegenüber der APA betonte, wurde der 25-Jährige im Gefängnis von einer auf Deradikalisierung spezialisierten Organisation betreut, die mit sogenannten Interventionsgesprächen eine Abkehr vom radikalislamistischen Gedankengut bewirken will. „Das Verhalten des Mannes in Haft war unauffällig und tadellos“, stellte Salzborn klar. Der Senat habe vor der Bewilligung der Fußfessel aktuelle Berichte der NGO sowie des Vereins Neustart eingeholt, die positiv ausfielen. Beide Institutionen hätten die Fußfessel befürwortet und werden laut Salzborn den Mann nach seiner Enthaftung weiter betreuen. „Aktuelle Anfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung haben außerdem ergeben, dass der Antragsteller ausschließlich in dem zu seiner Verurteilung führenden Verfahren aufgefallen ist“, teilte die Sprecherin mit.
Um einen Teil der Strafhaft - maximal möglich sind zwölf Monate - im elektronisch überwachten Hausarrest statt im Gefängnis verbringen zu dürfen, ist eine fixe Unterkunft im Inland erforderlich, die im Vorfeld auf ihre technische Eignung überprüft wird. Benötigt wird weiters ein Berufsnachweis sowie die Einverständniserklärung der im Haushalt lebenden Personen. Die Fußfessel ist nach aktueller Gesetzeslage für wegen Terror-Bestimmungen verurteilte Straftäter grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
25-Jähriger wird in Pizzeria arbeiten
„Er bekommt in der kommenden Woche die Fußfessel verpasst und kann in der Pizzeria arbeiten, in der sein Vater beschäftigt ist“, meinte Verteidiger Blaschitz zur unmittelbaren Zukunftsperspektive des 25-Jährigen. Wohnen wird der Mann bei seinen Eltern.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.