„Widersprüche erkannt“

Vergewaltigungsprozess: Asylwerber freigesprochen!

Österreich
27.03.2018 17:37

Paukenschlag-Urteil in St. Pölten: Im Prozess um einen Vorfall in Tulln (Videobericht oben), bei dem ein erst 15 Jahre altes Mädchen mutmaßlich vergewaltigt wurde, sind die beiden angeklagten Asylwerber - ein Afghane sowie ein Somalier - am Dienstagabend freigesprochen worden! Zwei Schöffen stimmten nach der Verhandlung für schuldig, die anderen beiden aber für nicht schuldig. „Der Schöffensenat hat im Zweifel für die Angeklagten entschieden“, sagte der vorsitzende Richter. Die beiden zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen wurden daraufhin enthaftet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Schöffensenat habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht, hielt der vorsitzende Richter fest. In den Aussagen bei den fünf Befragungen der 15-Jährigen habe man aber Widersprüche in Details sowie zum Gesamtgeschehen erkannt, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Mehrere Treffen im Vorfeld
Der Vorfall habe sich „sicher nicht wie in der Anklageschrift“ zugetragen, stellte der vorsitzende Richter klar. Der gesamte Schöffensenat gehe davon aus, dass es wohl zunächst zu einem „mehr oder weniger freundschaftlichen Treffen“ zwischen den drei oder vier Beteiligten gekommen sei, bei dem auch ein Joint im Spiel gewesen sei.

Der Richter verwies in diesem Zusammenhang auf die Aussage einer Zeugin, wonach die 15-Jährige Drogen gekauft habe. Es sei daher lebensnaher erschienen, dass die beiden 19-Jährigen - wie von ihnen angegeben - von dem Mädchen Marihuana bekommen hätten.

Auch Widersprüche in Aussage des Erstangeklagten
Die Staatsanwaltschaft habe zur Aufklärung der Straftat „alle Register gezogen“, verwies der Richter in seiner ausführlichen Urteilsbegründung auch auf die durchgeführte Massen-DNA-Analyse. Es sei dem Schöffensenat „sehr wohl aufgefallen, dass extreme Widersprüche in der Aussage des Erstangeklagten existiert haben“, sagte er.

Verletzungsspuren diagnostiziert
Es seien bei der 15-Jährigen „eindeutige Verletzungsspuren diagnostiziert“ worden - Kratzspuren am Rücken, an Knien und Oberschenkeln sowie eine Rötung am Kinn. Dies würde dafür sprechen, dass sich der Vorfall so wie in der Anklageschrift zugetragen habe. Allerdings habe nicht ausgeschlossen werden können, dass das ganze freiwillig erfolgt sei. Ein subjektives Erkennen der Angeklagten, dass sie einen Widerstand der 15-Jährigen zu überwinden hatten, habe demnach nicht nachgewiesen werden können.

Unterschiedliche Aussagen in den fünf Einvernahmen des Mädchens gab es nach Ansicht des Schöffensenats zum Beispiel zum Ablauf des Geschehens - etwa, ob es zwei oder drei Männer gewesen seien. Außerdem habe es Widersprüche in Bezug auf den Umstand gegeben, wie die beiden Angeklagten in den Besitz der Mobiltelefonnummer des Mädchens gekommen seien.

Opfer „glaubwürdig“
Der Prozess in St. Pölten hatte am Dienstagmorgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit begonnen. Das 15 Jahre alter Opfer Sandra (Name von der Redaktion geändert) musste den Angeklagten nicht gegenübertreten - bereits im Vorjahr war die Jugendliche kontradiktorisch einvernommen worden. Ihre Aussage wurde dem Gericht per Video gezeigt. Die 15-Jährige habe eine schwierige Kindheit gehabt, es gebe laut Gutachtern keine Hinweise auf „Fremdsuggestion“, wie es hieß - das Mädchen sage also die Wahrheit, hatte die Staatsanwältin beim Prozess erklärt. Sandra habe bei mehreren Einvernahmen die Geschichte im Kern gleich erzählt, auch wenn es sich an manche Details nicht mehr erinnern könne.

Laut Verteidigung „einvernehmlicher Sex“
Und die mutmaßlichen Täter? Zwei von ihnen konnten im Zuge der Ermittlungen aufgrund von DNA-Untersuchungen ausgeforscht und festgenommen werden, von ihrem Komplizen fehlt jedoch nach wie vor jede Spur. Von einer Vergewaltigung wollen die Beschuldigten bis heute nichts wissen. Beide Angeklagten waren im April des Vorjahres im Containerdorf Tulln untergebracht gewesen, sie wurden beim Prozess aus der U-Haft vorgeführt. Nach Angaben der beiden Angeklagten hatten sie gemeinsam mit der 15-Jährigen Marihuana geraucht und geredet, bevor es zum „einvernehmlichen Geschlechtsverkehr“ gekommen sei.

Nichtigkeitsbeschwerde
Die Staatsanwaltschaft meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an. Somit sind die Urteile nicht rechtskräftig!

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