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krone.at-Gewinnspiele: Teilnahmebedingungen

Nachrichten
27.03.2018 12:59

Veranstalter:

 siehe Gewinnspiel

Kooperationspartner:

 siehe Gewinnspiel

Gewinnspielregeln:

 siehe Gewinnspiel

Gewinn:

 siehe Gewinnspiel

Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher (im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes) ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ausgenommen Mitarbeiter (und deren Angehörige) des Veranstalters, des Kooperationspartners und jeweils verbundener Unternehmen.

Voraussichtlicher Zeitplan:

 Gewinnspielzeitraum: siehe Gewinnspiel

 Die Ziehungen erfolgen am: siehe Gewinnspiel

 Verlosung und Bekanntgabe der Gewinner: siehe Gewinnspiel

Verständigung und Veröffentlichung der Gewinner

 Der Gewinner wird persönlich benachrichtigt. Der Gewinner stimmt für den Fall  des Gewinnes der Veröffentlichung seines Namens zu.

Einreichungen:

 siehe Gewinnspiel

Ergänzende Gewinnspielbedingungen:

 

KMM behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst. Zur Durchführung des Gewinnspiels führt die KMM keinerlei Korrespondenz.

Datenschutz:

Der Datenverarbeitung durch den Verlag liegt die ausführliche Datenschutzerklärung (samt Datenschutzinformation), die unter www.krone.at/datenschutz abrufbar gehalten wird, zugrunde. 

Storno:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden.

Haftung:

Die Haftungen des Veranstalters und die seiner Erfüllungsgehilfen und Organe sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Geschlechterneutralität:

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

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