US-Mann vor Gericht

Stieftöchter vergewaltigt und acht Kinder gezeugt!

Ausland
24.03.2018 14:51

Einfach unfassbar! Ein US-Amerikaner aus dem Bundesstaat New York soll seine beiden minderjährigen Stieftöchter über mehrere Jahre hindurch brutal vergewaltigt und dabei mit ihnen acht Kinder gezeugt haben. Nun droht dem Mann eine Gefängnisstrafe von bis zu 175 Jahren.

Wie die „New York Daily News“ Anfang dieser Woche berichtete, wirft das Gericht dem Mann aus dem Stadtteil Queens vor, zwischen 2005 und 2008 die minderjährigen Stieftöchter seiner Ehefrau missbraucht sowie ungeschützten Geschlechtsverkehr mit ihnen gehabt zu haben, die in der Folge acht Kinder zur Welt brachten.

Mädchen brach erst Jahre nach den Vergewaltigungen ihr Schweigen 
Die Vergewaltigungen der damals unter 15-Jährigen blieben vier Jahre lang unbemerkt. Der andauernde Missbrauch kam erst an die Öffentlichkeit, nachdem sich eines der beiden Mädchen an Mitarbeiter ihrer Schule wandte, die daraufhin die Polizei einschalteten. Der Stiefvater geriet in den Fokus der fieberhaft ermittelnden Beamten. Nachdem zahlreiche Beweise vorlagen, nahmen US-amerikanische Beamte den Tatverdächtigen fest. Derzeit muss er sich vor Gericht verantworten.

Mutter soll von den Vorfällen nichts gemerkt haben
Der sexuelle Missbrauch der Mädchen begann, nachdem der Mann die Mutter der beiden geheiratet hatte, bei ihnen einzog und die Mutter einen Schlaganfall erlitt, wodurch sie etwa ein Jahr im Krankenhaus lag. Die Frau habe von den Vorfällen nichts gemerkt, wie sie der Polizei mitteilte. Zudem hatte eines der Mädchen in einer Verhandlung ausgesagt, dass ihr Stiefvater ihre Schwester gestalkt und mit Drogen in Kontakt gebracht habe, nachdem sie in eine Pflegeeinrichtung untergebracht wurde. 

Der Stiefvater sei sich laut Polizei keiner Schuld bewusst und behauptet, dass die Mädchen dem Geschlechtsverkehr zugestimmt hatten. Das Urteil soll am 10. April gesprochen werden. Dem Mann droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 175 Jahren. Aufgrund der Schwere der betreffenden Straftat wird die Identität des Täters und der Opfer nicht preisgegeben.

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