Kindergarten-Kosten:

„Aufstand“ mit Petitionen an den Landtag

Oberösterreich
22.03.2018 08:00

Dass die Nachmittagsbetreuung im Kindergarten neuerdings etwas kostet, bleibt ein Aufreger. Dies äußert sich auch am starken Zufluss von Petitionen an den Landtag; 54 sind es bereits, mit denen sich der zuständige Ausschuss des Landtages, heute, Donnerstag (22. März) beschäftigt. Die Frage ist, was dabei herauskommt...

Neben Gemeinden, die die Gebühren für die Nachmittagsbetreuung eintreiben müssen (sofern Gruppen überhaupt noch zustandekommen), nutzen auch viele Privatpersonen das Petitionsrecht.

Recht auf Kinderbetreuung
Deren Stoßrichtung ist dabei nicht nur die Wiederabschaffung der Gebühren, sondern auch,  „das Recht auf Kinderbetreuung“ in Oberösterreich durchzusetzen„.  Weil hierzulande zwar die Gemeinden verpflichtet sind, “bedarfsgerecht„ Kinderbetreuung anzubieten, daraus aber kein Recht für die Familien abgleitet werden kann, sind diese  bloße Bittsteller bei den Gemeinden.

Bittsteller auch beim Landtag
Bittsteller sind die Einbringer von Petitionen, wie der Name schon sagt, aber genauso, nur halt beim Landtag, wo die Gesuche in dessen Petitionsausschuss  zusammenlaufen.

Worst case und best case
Was passiert dort mit den 54 Eingaben? Sie werden das neue Kinderbetreuungsgesetz nicht aushebeln, aber möglicherweise eine Debatte im Landtag selbst auslösen. Das wäre der „best case“. Der „worst case“ wäre, dass die 54 Petitionen an die zuständige Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) mit der Bitte um einen Antwortvorschlag weitergeleitet werden. Haberlander ist ja eine zähe Verteidigerin der Gebühren – zunächst einmal bis zu einer Evaluierung, die auch kommen wird.

Werner Pöchinger, Kronen Zeitung

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