Lenker reagierte nicht

Kind (10) bei Unfall getötet: Haftstrafe!

Salzburg
20.03.2018 21:27

„Was ist das Leben eines Menschen wert?“ Diese Frage stellte die Richterin nach der Verkündung des nicht rechtskräftigen Urteils für einen Salzburger (24). Neun Monate Haft (drei davon unbedingt) hat er bekommen. Wegen eines Aufmerksamkeitsfehlers, das einem radelnden Kind (10) das Leben kostete.

Immer wieder war das Schluchzen der Opfer-Familie im Verhandlungssaal des Salzburger Landesgerichtes zu hören. „Ich habe den Buben nicht gesehen“, erzählte der Angeklagte zu Richterin Martina Pfarrkirchner. „Es tut mir vom Herzen leid.“

Unfall-Gutachter Kronreif: Der Angeklagte hat weder gebremst noch versucht, zu verlenken

Grob fahrlässige Tötung warf ihm Staatsanwältin Sandra Wimmer vor und sprach von einem „erheblichen Aufmerksamkeitsfehler“. Es geht um den Verkehrsunfall vom 5. Juli 2017 in Bad Vigaun (Sbg.), der mit dem Tod eines Kindes (10) endete. Fast 100 Meter vor der Kollision sah der Angeklagte den Buben auf seinem Mountainbike, stellte Gutachter Gerhard Kronreif fest: „Er hatte freie  Sicht.“ Fast vier Sekunden hätte der Lenker Zeit gehabt, zu reagieren. „Aber es hat keine Lenk- oder Brems-Reaktion stattgefunden“, so Kronreif. Der Radler hingegen fuhr „fahrtechnisch richtig“.

25.000 Euro als symbolisches Teil-Schmerzengeld

Der Angeklagte meinte, dass der Bub sein Rad plötzlich in die Straßenmitte verrissen hätte. Nicht möglich, entgegnete der Unfall-Experte.  Zudem sprach Opfer-Anwalt Kurt Jelinek von einer „fast skandalösen“ Ermittlungsarbeit: Zwei Alko-Tests, ein Polizist, der Nachbar des Lenkers ist.

Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an

Als „äußerst auffälligen Sorgfaltsverstoß“ begründete die Richterin ihr Urteil: neun Monate teilbedingte Haft. Verteidiger Franz Essl meldete Rechtsmittel an.

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