30 Prozent rückfällig

Kinder zu laut: Häftling flippte bei Freigang aus

Oberösterreich
21.03.2018 06:00

„Der Gewaltausbruch war nicht vorhersehbar, er war unauffällig“, sagt Oberst Josef Zeilberger, Leiter der Justizanstalt Ried. Wie berichtet, „nutzte“ ein 42-Jähriger seinen ersten Ausgang, völlig betrunken seine Nachbarn in Leopoldschlag zu attackieren. Experten wissen, dass Aus- und Freigänge meist problemlos verlaufen.

„Wenn einer betrunken von Aus- oder Freigang zurückkommt, war es sein letzter“, sagt Oberst Zeilberger. Dem 42-Jährigen den Ausgang zu verwehren, sei kein Thema gewesen, weil der Linzer in zehn Tagen entlassen worden wäre. Dann hätte er seine zehn Monate wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt abgesessen. Ob er frei kommt, entscheidet die Staatsanwaltschaft Linz, die über den Mühlviertler, der wegen der lärmenden Nachbarskinder ausgeflippt ist, die U-Haft verhängen könnte.

Noch ein Delikt aus 2017
„Dies geht aber erst, wenn die Strafhaft vorbei ist“, weiß Staatsanwaltschafts-Sprecher Philip Christl. Die Bewährungshilfe wird sich jedenfalls um den 42-Jährigen annehmen, besteht doch aus dem Jahr 2017 wegen eines anderen Delikts eine Bewährungsweisung. „Aus- und Freigänge sind wichtig, um Häftlinge auf die Entlassung und an die Normalität zu gewöhnen. Die Rückfallquote bei Gefangenen, die bis zum Ende sitzen, ist höher“, weiß Lukas Schmid, Leiter der Bewährungshilfe „Neustart“ in Linz, die 2000 Klienten in Oberösterreich betreut – siehe Interview (unten).

30 Prozent werden rückfällig
Sieben Prozent der Bewährungen werden widerrufen, die Entlassungen aufgehoben. Aber 30 Prozent aller, die auf Bewährung entlassen werden, landen wieder vor Gericht. Nicht jede Verurteilung hebt die Bewährung aufhebt, etwa wenn es minderschwere Delikte sind.

Der Fall des ausgerasteten Häftlings ist für Lukas Schmid von „Neustart“ kein Grund, die Praxis von Frei- und Ausgängen jetzt zu überdenken.

„Krone“: Sie befürworten die Aus- und Freigänge.
Lukas Schmid: Sie sind wichtig, um das soziale Gefüge aufrecht zu erhalten, das ist der beste Schutz gegen Rückfälligkeit. Ausgänge sind maximal zwei pro Vierteljahr möglich, um persönliche Angelegenheiten zu erledigen. Freigänge werden für Arbeiten, Ausbildung und medizinische Betreuung genutzt.

„Krone“: Wie oft werden diese Hafterleichterungen genehmigt?
Schmid: Da ist zwischen In- und Ausländern zu unterscheiden. Freigänge bekommen neun Prozent der österreichischen Frauen und 23 Prozent der Männer. Bei Ausländern liegt die Quote bei maximal 6 Prozent.

„Krone“: Und bei den Ausgängen?
Schmid: 54 Prozent der österreichischen Männer erhalten zumindest einmal Ausgang, 43 Prozent der Frauen. Bei den Ausländern sind es 22 und 17 Prozent.

Krone: Wer entscheidet darüber?
Schmid: Der Anstaltsleiter, der hat auch das beste Gespür dafür. Jeder Aus- und Freigang wird genau geprüft.

Markus Schütz/Kronen Zeitung

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