Schlag für Dienst

Uber-Fahrer in Schweiz als Mitarbeiter eingestuft

Web
20.03.2018 09:45

Angestellt oder Selbstständig? In der Schweiz ist der Streit um den Status von Uber-Fahrern durch eine Stellungnahme des Bundes neu befeuert worden. Demnach behandelt der US-Fahrdienstvermittler zumindest einen Teil der Chauffeure in der Schweiz wie Mitarbeiter.

Hintergrund der ersten Beurteilung des Falls durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist ein Arbeitskonflikt. Im Dezember streikten rund 30 Uber-Chauffeure in Genf. Sie waren zu schlechten Bedingungen bei sogenannten Partnerunternehmen von Uber angestellt. Manche hatten nur 650 Franken (rund 555 Euro) Lohn im Monat erhalten, der Stundenlohn betrug teilweise weniger als zehn Franken.

Daraufhin wandte sich die Gewerkschaft Unia ans Seco. Über die Antwort berichtete am Montag das Schweizer Fernsehen SRF auf seiner Internetseite. Sie liegt auch der Nachrichtenagentur sda vor. Darin kommt das Seco zum Schluss, dass nach dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih die Partnerfirmen ihre Chauffeure an Uber verleihen. Die Partnerfirmen müssten somit über eine Verleihbewilligung verfügen. Beim Personalverleih übe der Kunde, hier Uber, ein Weisungsrecht auf das ihm ausgeliehene Personal aus, wie wenn dieses sein eigenes Personal wäre.

Das Seco hat die Behörden des Kantons Waadt, wo die Partnerfirmen ihren Sitz haben, angewiesen, die Partnerfirmen in die Verleihbewilligungspflicht hineinzuführen. Die Partnerfirmen können dagegen Rechtsmittel ergreifen. Die Gewerkschaft zeigt sich vom Entscheid erfreut. Das Seco bestätige die Einschätzung, dass es sich dabei um ein Personalverleihkonstrukt handelt. Daraus folgt für Unia eindeutig: „Uber ist als Arbeitgeber zu betrachten - mit allen damit verbundenen Pflichten“, heißt es in einer Aussendung vom Montag.

„Gesetzeswidrig operierender Dumping-Konzern“
Die Gewerkschaft fordert Bund und Kantone auf, dem „gesetzeswidrig operierenden Dumping-Konzern das Handwerk zu legen“. Solange Uber seine Angestellten nicht als solche anerkenne, solle das Unternehmen in der Schweiz keine Dienstleistungen anbieten dürfen.

Das Seco hält weiter fest, dass seine Beurteilung nur die Chauffeure der sogenannten „Partnerfirmen“ betreffe. Auf die normalen Uber-Fahrer könne diese Aussage nicht angewendet werden.

Rechtlicher Status seit Jahren ungeklärt
Der Streit um den rechtlichen Status der Uber-Fahrer schwelt seit Jahren. Geht es nach dem kalifornischen Unternehmen sind seine Fahrer nicht bei Uber angestellt, sondern Selbstständige. Nach dieser Logik ist Uber in der Schweiz kein Arbeitgeber und muss auch keine Sozialversicherungsleistungen zahlen.

Die Unfallversicherung Suva hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass der Fahrdienst Arbeitgeber sei, vor Gericht sind mehrere Verfahren anhängig. Daraufhin wechselte Uber in der Schweiz seine Strategie und setzte auf Schweizer „Partnerfirmen“.

Schuss ins eigene Bein
Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens SRF, die am Montagabend über den Fall berichtet, könnte sich der Trick mit den Partnerfirmen für Uber als ein Schuss ins eigene Bein erweisen. Die Partnerfirmen bräuchten nun eine Bewilligung für Personalverleih und sie müssen zur Sicherung der Sozialabgaben eine Kaution von 50.000 Franken hinterlegen.

Zudem gelte der Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih. Das bedeute ein Mindestlohn von 18,66 Franken pro Stunde. „Das Modell kommt so insgesamt teurer, als wenn Uber die Leute direkt anstellen würde“, zitiert SRF Kurt Pärli, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Basel.

Kooperation in Österreich mit Mietwagenfirmen
In Österreich kooperiert Uber mit Mietwagenfirmen. Die Uber-Fahrer unterliegen daher auch den Beschränkungen von Mietwagenfirmen, hat voriges Jahr im Herbst das Oberlandesgericht Wien entschieden. Auch dieses Modell ist allerdings umstritten und in Österreich gerichtsanhängig.

Der Streitpunkt ist, dass Taxifahrer jederzeit überall Kunden aufnehmen dürfen, dafür aber einen fixen Tarif verrechnen müssen. Mietwagen hingegen dürfen beliebige Preise verrechnen, dafür müssen alle Aufträge an ihrer Betriebsstätte eingehen.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele