Wer hat das Feuer bei einem Einkaufszentrum beim Salzburger Bahnhof gelegt? Ein 18-Jähriger war es laut Gericht jedenfalls nicht – zumindest konnte ihm die Brandstiftung nicht nachgewiesen werden. Die Zeugen, die ihn belasteten, verstrickten sich in Widersprüche. Freispruch im Zweifel!
Am 12. Oktober, wenige Minuten nach Mitternacht, entfachte ein Brand auf der Außenfassade eines Einkaufszentrums am Südtiroler Platz. Brennende Verpackungsmaterialien führten zu meterhohen Flammen, die auf die Gebäudefassade übergriffen. Alarm schlugen Taxi-Fahrer. 60 Gäste eines danebenliegenden Hotels mussten evakuiert werden. Die Berufsfeuerwehr konnte rasch Herr der Flammen werden und diese löschen. Der Schaden ist beträchtlich, konnte aber im Zuge des Prozesses nicht beziffert werden. Einem Bosnier (18) warf Staatsanwalt Leon Atris Karisch die Brandstiftung an: „Ein Schulbekannter des 18-Jährigen hat sich einige Tage nach dem Brand einem Security anvertraut.“
„Ich fackel sicher nichts ab“, wehrte sich der 18-Jährige
Auf den Aufzeichnungen der Videoüberwachung war ein ähnlich aussehender junger Mann zu sehen: „Das bin ich aber nicht. Ich trage immer eine Brille und habe nicht so einen Rucksack“, stellte der arbeitslose Jugendliche gegenüber der Vorsitzenden Nicole Haberacker richtig. Er betonte: „Ich fackel sicher nichts ab.“
Zeugen-Aussage mit vielen Widersprüchen
An jenem Abend war der Jugendliche – der auch einige Wochen in U-Haft saß – schon Stunden vor dem Vorfall zuhause. Aus Rache, soll ihn offenbar der Schulkollege angepatzt haben. Denn: Dessen Freundin, die den Angeklagten ebenso belastete, hatte schon einmal zu Unrecht Vergewaltigungs-Vorwürfe erhoben. Widersprüche tauchten auf, als die Zeugen dann aussagten. Das Mädchen relativierte sogar die Täterschaft und meinte, es könnte vielleicht doch ein anderer gezündelt haben.
Freispruch zur Brandstiftung, aber Verurteilung wegen kleinerer Delikte
Zur Brandstiftung sprach Frau Rat einen „Freispruch im Zweifel“ aus. Doch der junge Mann wurde dennoch verurteilt: wegen falscher Beweisaussage hinsichtlich einer Schlägerei und eines Moped-Diebstahls. Dafür setzte es vier Monate auf Bewährung. Die Therapie, die er begonnen hat, muss er laut Weisung weiterführen.
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