Prozess im Burgenland

Landwirt ließ Rindern Ketten einwachsen

Tierecke
14.03.2018 09:58

Wegen Tierquälerei hat sich am Dienstag ein südburgenländischer Landwirt am Landesgericht Eisenstadt verantworten müssen. Der 55-Jährige soll bei drei Stieren die Anbindeketten nicht überprüft haben, wodurch diese im Nackenbereich einwuchsen. Beim Abtransport der Tiere im Dezember des Vorjahres soll er die Ketten herausgerissen haben. Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig.

In 40 Jahren sei ihm noch nie so etwas passiert und es werde auch nicht mehr vorkommen, meinte der Angeklagte. Dass die Ketten eingewachsen waren, sei ihm erst aufgefallen, als die Tiere zum Schlachthof abtransportiert werden sollten. Der Angeklagte erklärte, er habe sich im September zuvor das Knie überdreht und sei drei Monate lang verletzt gewesen. Beim Abtransport habe er dann die Ketten aufgemacht und angezogen. Die Stiere hätten dabei geschrien.

Landwirt: „Was hätte ich machen sollen?“
Ob er sich nichts dabei gedacht habe, wollte Richteramtsanwärter Thomas Gangl, der unter dem Vorsitz von Richter Andreas Beneder die Verhandlung führte, wissen. „Es war dann zu spät“, erklärte der Angeklagte. „Was hätte ich machen sollen“, fragte der Landwirt. „Zum Beispiel einen Tierarzt holen“, antwortete Gangl. Ob es möglich gewesen wäre, stattdessen die Ketten aus der Verankerung zu lösen, wollte der Staatsanwalt wissen. „Ja, das wäre eine Möglichkeit gewesen“, gestand der 55-Jährige ein. Die Frage von Gangl, ob er sich beim Herausreißen gedacht habe, dass die Tiere ohnehin geschlachtet werden, bejahte der Landwirt. Im Nachhinein sehe er ein, dass das nicht richtig war.

Verletzungen am Schlachthof aufgefallen
Am Schlachthof waren die Verletzungen der Tiere schließlich bemerkt worden. Laut dem als Zeuge geladenen amtlichen Tierarzt dürfte das Einwachsen ein bis zwei Monate gedauert haben. Es brauche eine Zeit, bis die Kette die Haut durchgescheuert habe. Das Einwachsen sei ein langer, mit Schmerzen verbundener Prozess. Der Grund dafür sei eine zu enge Kette gewesen. Die Faustregel laute, drei Fingerbreit Luft zwischen Kette und Hals zu lassen.

Staatsanwalt: „Tiere sind nicht nur ein Stück Fleisch!“
Bezüglich des Herausreißens der Kette bot das Gericht dem Angeklagten eine Diversion durch Zahlung einer Strafe in der Höhe von 360 Euro an. Der Staatsanwalt sprach sich dagegen aus. Einerseits solle nicht der Eindruck entstehen, dass Tiere nur ein „Stück Fleisch“ seien. Andererseits halte der Beschuldigte weiterhin Tiere in Ketten. Zudem habe es 2015 einen ähnlichen Vorfall gegeben. Der 55-Jährige nahm die Diversion an. Vom Vorwurf der Tierquälerei durch Einwachsen der Ketten wurde er freigesprochen. Der Angeklagte sei damals gehandicapt gewesen, erklärte Richter Beneder. Zudem habe bei einem späteren Lokalaugenschein der Polizei alles gepasst. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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