Die Staatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil der ersten Instanz Einspruch eingelegt. Sie trat für eine lebenslange Freiheitsstrafe für B. ein, da der Mann den Vierfachmord laut Generalanwältin Margit Wachberger "sorgfältig geplant", "rücksichtslos ausgeführt" und "keine Reue gezeigt" habe. Deswegen kam es am Donnerstag zur Berufungsverhandlung, die freilich keine Änderung des Strafmaßes mit sich brachte.
"Als Loser von der Verwandtschaft ständig traktiert"
Die Tat von Josef B. sei zwar "unentschuldbar", die Geschworenen wären jedoch davon ausgegangen, "dass er (Josef B., Anm.) ein Loser ist und von seiner Verwandtschaft ständig traktiert worden ist", erklärte Senatsvorsitzender Ratz. Es gebe keinen Grund, die Feststellungen der Geschworenen anzuzweifeln, sagte Ratz. Der Mann habe demnach für seine Töchter "das letzte Hemd hergegeben" und sei im Gegenzug von seinen Verwandten als Kinderschänder hingestellt worden. "Als Vater muss ich da auch sagen 'Puh'", gab der Vorsitzende zu bedenken.
Demgegenüber habe der mitangeklagte 45-Jährige, der Ehemann der Nichte von Josef B., aus "niederen Motiven", nämlich aus rein finanziellen Erwägungen gehandelt, erklärte Ratz. Daher war nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs kein Raum für die von seinem Verteidiger Elmar Kresbach geforderte Strafminderung. Kresbach hatte die über seinen Mandanten verhängten zwölf Jahre als "bei weitem zu hoch" bezeichnet.
"In der Familie gibt es nur Hinterlist und Intrige"
Ehe sich der Senat zur Beratung über die Strafe zurückzog, hatte Josef B. noch die Gelegenheit zu einem Schlusswort genutzt. Mit erstickter Stimme und gegen die Tränen ankämpfend, sagte er: "In der Familie gibt es nur Hinterlist und Intrige."
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