Neue Verordnung

Aktion scharf gegen Billig-Leihräder in Wien

Österreich
05.03.2018 11:48

Nach der Aufregung um Billig-Leihräder in Wien, die teilweise eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen, will die Stadt strengere Regeln einführen. Immer wieder gab es Beschwerden, dass kaputte Räder nicht abgeholt oder verkehrsgefährdend aufgestellt worden waren. In der neuen Fahrradsaison müssen Anbieter nun beschädigte oder störende Drahtesel untertags innerhalb von vier Stunden abholen – ansonsten drohen empfindliche Geldstrafen, teilte Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou am Montag mit.

Die gelben Leihräder sorgten in der Vergangenheit für Ärger bei Fußgängern und Autofahrern. Eines sorgte vergangen November sogar für einen Unfall mit hohem Sachschaden. Auch vielen „Krone“-Lesern waren die Drahtesel ein Dorn im Auge und sie forderten die Politik zum Handeln auf. Nun hat die Stadt reagiert: Für die kommende Fahrradsaison soll eine neue Verordnung Abhilfe schaffen.

„Diese Räder - richtig eingesetzt - können eine Bereicherung für unsere Stadt sein. Mit dieser Verordnung nehmen wir jetzt die Anbieter in die Pflicht, damit in der kommenden Fahrradsaison die Probleme des vergangenen Jahres nicht mehr auftreten. Mit der vierstündigen Reaktionsfrist stellen wir sicher, dass verkehrswidrig abgestellte oder kaputte Räder schnell entfernt werden“, so Vassilakou.

Bis zu 700 Euro Geldstrafe möglich
Mittels einer ortspolizeilichen Verordnung legt die Stadt Wien jetzt fest, dass kaputte oder verkehrswidrig abgestellte Leihräder werktags zwischen 6 und 18 Uhr innerhalb von vier Stunden, nachts und am Wochenende innerhalb von zwölf Stunden nach Benachrichtigung abgeholt werden müssen. Erfolgt dies nicht, werden die Räder kostenpflichtig entfernt und es wird eine Verwaltungsstrafe von bis zu 700 Euro verhängt.

Die Leihräder dürfen beispielsweise nicht in öffentlichen Grünanlagen abgestellt werden, außer in den dort aufgestellten Fahrradständern, oder wenn es sich um einen Weg handelt, der mehr als 2,5 m breit ist und auf dem das Fahrradfahren zulässig ist.

Akkreditierung der Räder künftig erforderlich
Pro Anbieter wird zudem ist eine Höchstzahl von 1500 Fahrrädern festgelegt. Für jedes Leihrad muss eine Akkreditierung durchgeführt werden, jedes Rad wird mit einem Aufkleber und einer Nummer versehen und muss deutlich mit einer Servicetelefonnummer versehen sein. Die Verleihfirmen müssen zudem einige Voraussetzungen erfüllen, wie zum Beispiel einen Firmensitz in Wien haben beziehungsweise über eine Servicehotline verfügen.

Wie die Überwachung der Verordnung, die in zwei Monaten in Kraft tritt, erfolgt, wird in den kommenden Wochen festgelegt.

Video zur Problematik rund um die Billig-Leihräder: 

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