Aufgerüstet:

21.912 Tiroler besitzen 58.396 Waffen

Tirol
05.03.2018 10:15

Die Tiroler rüsteten in den vergangenen Jahren ordentlich auf! Im Zeitraum von 2014 bis 2017 stieg die Zahl der registrierten Waffen hierzulande um über 26 Prozent – von rund 46.260 auf knapp 58.400! Bei der Ausstellung neuer Waffenbesitzkarten gab es hingegen nach dem Boom im Jahr 2016 wieder einen Rückgang.

Die Kurve zeigte in den vergangenen Jahren steil nach oben – vor allem was die Zahl neuer Waffenpässe anbelangt. 2014 wurden in ganz Tirol noch 399 Besitzkarten ausgestellt, ein Jahr darauf dann schon 925. Und 2016 waren es schließlich sage und schreibe 2032 – also um 409% (!) mehr als zwei Jahre zuvor. Aus Polizeikreisen hieß es damals, dass dieser explosionsartige Anstieg vor allem auf das subjektive Sicherheitsgefühl zurückzuführen sei. Ereignisse wie sexuelle Übergriffe oder auch die Flüchtlingswelle hätten viele Tiroler zur „Aufrüstung“ bewegt.  Im Vorjahr kamen wieder weniger „Neulinge“ dazu – 2017 wurden alles in allem 1029 Waffenpässe (-49%) ausgestellt. Wobei aber das Niveau immer noch hoch ist im Vergleich zu 2014.

Um ein Viertel mehr registrierte Waffen
Laut einer Statistik des Innenministeriums gibt es in Tirol mit Stand Anfang des Jahres 21.912 Waffenbesitzer. Gleichzeitig sind hierzulande laut Polizei insgesamt 58.396 Waffen registriert. Das sind um 26,2 Prozent mehr als noch 2014. Heißt also, dass derzeit im Schnitt jeder heimische „Pistolero“ etwa 2,7 Schusswaffen zu Hause im Schrank hat.

Viele Waffen für Jäger und Sportschützen
Der größte Anteil entfällt auf die Kategorie C mit 34.087 Stück – also Waffen, die etwa Jäger oder Sportschützen nutzen (Erklärungen der Kategorien siehe unten). Besonders beliebt sind laut Experten auch Waffen der Kategorie B (20.882), wie etwa Faustfeuerwaffen. Zudem waren mit Ende 2017 in Tirol 3427 Waffen registriert, welche der vierten Kategorie D zuordenbar sind.

Die Waffen-Kategorien
Kategorie A: Verbotene Waffen und  Kriegsmaterialien – u.a.: Schrotgewehre, Schusswaffen mit Schalldämpfern, Pumpguns, Totschläger, Schlagringe, Stahlruten.
Kategorie B: Faustfeuerwaffen (etwa  Revolver oder  Pistolen) sowie Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht in die Rubriken Kriegsmaterial oder verbotene Schusswaffen einzuordnen sind.
Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem Lauf – so genannte „Büchsen“, also Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen. Zum Beispiel:  Repetierbüchsen, Druckluftwaffen.
Kategorie D: Schusswaffen mit glattem Lauf – Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen. Beispiele für „D-Waffen“: Einlaufflinte, Doppelflinte, Bockflinte.

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